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BaFin warnt vor Liechtensteiner Versicherung und Augsburger Privatperson

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Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor unerlaubten Einlagengeschäften einer Augsburger Privatperson. Ein liechtensteinischer Versicherer darf hierzulande keine Neugeschäfte mehr machen.

Die Finanzaufsicht Bafin hat zwei Verbrauchermeldungen veröffentlicht. Zum einen geht es um eine Privatperson, die unerlaubte Einlagengeschäfte und Anlageverwaltung betreibt. Die andere Meldung betrifft das Verbot von Neugeschäften für einen Versicherer aus Liechtenstein.

Augsburger hat keine BaFin-Lizenz

Bei der Privatperson handelt es sich um den in Augsburg ansässigen Ahmed Salameh. Wie die BaFin mitteilt, schloss dieser verschiedene Vereinbarungen, in denen er sich verpflichtete, das angenommene Kapital nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums an die Geldgeber zurückzuzahlen. Hierfür benötigt Ahmed Salameh eine BaFin-Lizenz, da es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelt. Darüber hinaus betreibe Salameh auf der Grundlage eines „Beteiligungsvertrags“ unerlaubt die Anlageverwaltung, so weiter die BaFin. Die BaFin ordnete an, dass er in beiden Fällen die Kundengelder zurückzugeben hat und die Geschäfte abzuwickeln sind.

Geschäftsverbot für Versicherer aus Lichtenstein

Die Finanzmarktaufsicht in Lichtenstein hat der Gable Insurance AG untersagt, Neugeschäfte einzuwerben. Das Verbot bezieht sich auf alle zugelassenen Versicherungsklassen sowie alle Gerichtsbarkeiten. Auch sind die Verlängerung und Erweiterung bestehender Verträge davon umfasst. Die Aufsicht über die Versicherung Gabler hat die liechtensteinische Behörde FMA.

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