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Zins Cap Darlehen gab es nicht nur bei dem einen oder anderen Fonds

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sondern oft in der Vergangenheit auch bei privaten Immobiliendarlehen. Weit vorn mit dabei waren hier wohl die Apotheker und Ärzte Bank aus Düsseldorf. Gerade diese Bank verfügt ja über eine erlesene Kundschaft für solche Geschäfte. Genutzt wurden diese Darlehen bei einer Immobilienfinanzierung, die die Apotheker und Ärztebank an ihre Kunden verkauft hat.

Bei dieser Darlehensvariante werden die Bestandteile eines festverzinsten Darlehens mit denen eines variablen Darlehens in der Form kombiniert, dass ein Zinsrahmen mit einer unteren – und einer Obergrenze vereinbart wird, in dem sich die dann tatsächlich zu zahlenden Darlehenszinsen bewegen. Das bedeutet die Belastung aus dem Darlehen ist für den Kunden einigermaßen kalkulierbar, auch wenn der Zinssatz dann mal „sprunghaft“ ansteigen sollte. In Zeiten der Niedrigzinsen sicherlich zu überdenken. Besonderheit, so sagen uns Kunden der Apo Bank, war wohl dann aber eine zusätzliche Vereinbarung mit der Apo Bank. Es geht um den Begriff der Zusicherungsgebühr, die dann nicht selten auch mal 5-stellige Summen erreichte.

Gegen diese Gebühr haben dann Kunden der Apo Bank geklagt und auch schließlich vor Gerichten gewonnen.Tenor der Urteile war dann immer das die Zins-Cap-Vereinbarungen in den Klauseln des Darlehensvertrages zu Ungunsten des Darlehensnehmers zu ungenau sind. Die Darlehensnehmer können regelmäßig nicht mit Sicherheit aus der Vereinbarung schließen, wann und warum eine Zinsanpassung erfolgt. Entsprechend sahen die Gerichte die Vereinbarung als unwirksam an, was dann in der Folge weit reichende Folgen hat. Zum Einen ist die eingangs erwähnte Zins-Cap-Gebühr seitens der Apobank zurückzuerstatten.

Zum anderen ist gegebenenfalls ein geringerer Zinssatz anzunehmen. Wurde nämlich von der Apobank über den Zeitraum des Darlehens ein höherer Zinssatz als der gesetzliche gefordert, dieser beläuft sich auf maximal 4 %, so sind darüber hinaus gezahlte Zinsen ebenfalls von der Apobank zurückzuerstatten. Aufgrund der Ausrichtung der Ärzte- und Apothekerbank sind davon häufig Ärzte, Zahnärzte und Apotheker betroffen.

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