Diese Frage lassen Sie uns hier bitte einmal provokativ stellen. Zunächst einmal finden wir es immer gut und lobenswert, wenn ein Vertrieb versucht, „Gelder seiner Kunden zu retten“. Zu oft, so unsere Erfahrung, ist aber da auch ein gewisser Eigenschutz dabei, denn wenn ein Rechtsanwalt einen solchen Vorgang übernimmt, dann ist der Vertrieb immer ein „potentieller Gegner“ von ihm. Dabei geht es dann immer um das Thema „Beraterhaftung“. Vertriebe halten wir aus diesem Grund für gänzlich ungeeignet solche IGs zu gründen. Sollte das Unternehmen Beteiligungen vermittelt haben, der IG gegenständlichen Beteiligungsgesellschaften, dann kann die Bilanz eines solchen vermittelnden Unternehmens dann in ein paar Jahren auch einmal völlig anders aussehen als aktuell.