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Lombardium hat Einlagegeschäft betrieben – Rückabwicklungsverfügung durch die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, mit Bescheid vom 04.12.2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft sofort einzustellen und die Darlehensverträge unverzüglich abzuwickeln.Das in Hamburg ansässige Pfandleihhaus belieh Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Es betreibt hierdurch das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig

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  1. Zu der, wohl noch nicht bestandskräftigen Verfügung der BaFin ist ja wohl fest zu halten, dass nur rund 9,2 Mio, also nur 16% Inhaberpapiere (sind das wirklich „Grundschuldbriefe“ ?) von der Gesamtsumme von rd. 57 Mio sind. Wenn die wirklich im Grundbuch eingetragen sind, hat man hier zumindest Zugriff auf die Grundstücke. Über den Rest hat die BaFin wohl nicht zu entscheiden (Autoös, Uhren, Schmuck, Diamanten usw.) Bei positvstem Verlauf, bringt das nur 16 % zurück. Dann ist noch die Position Rechtsfälle (5 Fälle) mit weiteren rd. 7,1 Mio. Auch das sind weitere 14%. Sollte Lombardium auch in die Insolvenz gehen, bekommt erst mal der Insolvenzverwalter ca. 25 % von Allem. Hier wird dann -wie üblich- erst in Jahren mit einer Quote und einer Ausschüttung zu rechnen sein. Wenn zu hoch beliehen wurde, wird kein Darlehnsnehmer sein Darlehn tilgen wollen. Wir werden sehen.

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