Name | Michael Frank Oberle |
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Verfügung vom | 24.08.2012 |
Rechtskräftig am | 02.10.2015 |
Publikationsdatum | 19.10.2015 |
Details | Michael Frank Oberle, geb. 29. Dezember 1963, deutscher Staatsangehöriger, wird generell verboten, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte Publikumseinlagen gewerbsmässig entgegenzunehmen oder für die Entgegennahme von Publikumseinlagen in irgendeiner Form Werbung zu betreiben.Für den Fall der Widerhandlung gegen das Verbot gemäss Ziff. 16 des Dispositivs wird Michael Oberle auf Art. 48 FINMAG sowie die darin vorgesehene Strafdrohung hingewiesen:
Art. 48 FINMAG: Missachten von Verfügungen der FINMA
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