Viel Neues hatte man sich von den bei POC anberaumten Gesellschafterversammlungen erhofft, vor allem Zahlen und eine detaillierte Aufklärung der Gesamtsituation. Auf der ersten Gesellschafterversammlung der POC-Gruppe bezüglich der POC EINS GmbH & Co. KG werden erstaunliche Enthüllungen gemacht, die den Anlegern bisher nicht offen gelegt wurden und die bisherigen Forderungen der POC-Fonds an die Anleger auf Rückzahlung erhaltenen Ausschüttungen in ein neues Licht rücken, darüber berichten KAP Rechtsanwälte in einem Beitrag. Anfangs war die Erwartung bei den rund 50 Anlegern und Rechtsanwälten in dem bis auf den letzten Platz gefüllten Saal des Hollywood Media Hotels in Berlin noch hoch: die groß angekündigte „Informationsveranstaltung”, von der sich viele Aufklärung erhofft hatten, wurde zum Flop. Es wurden weder Zahlen genannt, noch ein Plan vorgestellt, wie es nach den aktuell geforderten Zahlungen der Anleger mit der Gesellschaft weiter gehen soll. Doch gerade eine nur nebenbei eingeführte Information schlug ein: nach Auskunft der Fonds-Geschäftsführung ist die Kanadische Gesellschaft COGI Limited Partnership (kurz COGI) schon seit dem 28.08.2015 im kanadischen Insolvenzverfahren (kanadisches CCAA Verfahren*). Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzplanverfahrens, der am 25.08.2015 gestellt wurde, war am 28.08. genehmigt worden.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/poc-gesellschafterversammlung-viele-unschoene-ueberraschungen-fuer-anleger-kanzlei-berichtet-aus-berlin_072611.html
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/pocfonds-anleger-informationsrechte.html