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MS "JORK Rover" Bernd Becker GmbH & Co. KG - insolvent
Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG, Sitz: Rosenheimer Str. 145d ,81671 München – Was ist da los?
Ein neuer Name muss her - Pierre Seiffert ist heute Pierre Dahlmann

Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG, Sitz: Rosenheimer Str. 145d ,81671 München – Was ist da los?

Immer wieder veröffentlichen wir einmal Zuschriften in kompletter Form von unseren Usern. Das wollen wir auch in diesem Falle gerne tun. Auch für uns war bei dem Unternehmen leider niemand erreichbar. Wir versuchen es n orgen erneut.Es handelt sich um das Unternehmen Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG, Sitz: Rosenheimer Str. 145d ,81671 München
Hier konnte man ein variabel verzinstes Konto eröffnen. Das eingezahlte Kapital hatte lediglich eine 3-monatige Bindefrist, danach konnte man als Anleger frei darüber verfügen, Teilauszahlungen vornehmen lassen oder auch ganz kündigen. Die Teilauszahlungen sollten 8 bis 10 Bankarbeitstage dauern. Aktuell ist es so, dass die Kunden mehr als 3 Monate auf ihr Geld warten. Telefonisch sind die Damen und Herren tagelang nicht zu erreichen, auf Anfragen per Mail bekommt man keine Antwort und wenn, dann immer dieselben Vertröstungen. Heute kam folgende Mail von dem Unternehmen

Sehr geehrter….,

aus
aktuellem Anlass wenden wir uns mit diesem Schreiben an Sie und alle Anleger, die Gelder bei uns angelegt haben. Diese Gelder wurden als Nachrangdarlehen mit fester Laufzeit an uns gegeben. Wir hatten einseitig und nur zu Gunsten der Anleger die Möglichkeit geschaffen, in begründeten Ausnahmefällen, Geld abzurufen. Gedacht war dies für Notfälle, wie beispielsweise die plötzlich notwendig werdende Neuanschaffung eines verunfallten PKW. Allerdings hat aber seit etwa
Beginn dieses Jahres die Anzahl der Ein- und Auszahlungen derart stark zugenommen, dass wir dies beenden müssen. Wir wollen Ihnen dies nachfolgend kurz erläutern.

Der Darlehensvertrag, der Ihre Vertragsbeziehung mit uns regelt,  hat im Wesentlichen folgende Bestimmungen:

 

1.            Vertragsgestaltung

 

Bei
den Geldern, die der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG zur Verfügung gestellt wurden, handelt es sich nach den vertraglichen Vereinbarungen um ein sog. Nachrangdarlehen. Hierbei gibt der Darlehensgeber, also Sie, der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG ein Darlehen. Dieses Darlehen wird ausweislich des § 4 der Darlehensvereinbarung verzinst, nämlich mit 8 % per Anno oder variabel bezogen auf den valutierten Darlehensbetrag.

 

2.            Laufzeit

 

Gleichzeitig enthält der Darlehensvertrag eine Vereinbarung über eine Vertragslaufzeit. Die Laufzeit des von Ihnen gewährten Darlehens beginnt am Gewährungszeitpunkt, ist unbestimmt und wird beendet durch Kündigung. Das Darlehen kann nach § 6 der Vereinbarung nach Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beginnt im
Gewährungszeitpunkt und endet nach zehn vollen Kalenderjahren. Erst anschließend ist eine ordentliche Kündigung möglich. Diese Laufzeit hatnoch kein Anleger erreicht. Eine ganz normale vertragsgemäße Beendigung des Darlehensvertrages kann also kein Anleger verlangen.

 

3.            Kündigung aus wichtigem Grund
Auch enthält der Darlehensvertrag eine Bestimmung über eine Kündigungaus wichtigem Grund. Diese ist wie folgt im Wortlaut formuliert:

 

„Jeder
Darlehensgeber ist berechtigt, sein Nachrangdarlehen unverzüglich zu
kündigen und die Rückzahlung zum valutierten Darlehensbetrag zzgl.
etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufene
Zinsen zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn

 

a)      Die Darlehensnehmerin die Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, oder

b)      ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darlehensnehmerin eröffnet und
nicht innerhalb von 60 Tagen nach Eröffnung aufgehoben bzw. ausgesetzt
wird oder durch die Darlehensnehmerin beantragt oder die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird, oder

c)       die
Darlehensnehmerin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im
Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (z.B. einer
Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer
anderen Gesellschaft), sofern diese andere Gesellschaft alle
Verpflichtungen übernimmt, die Darlehensnehmerin im Zusammenhang mit
diesem Nachrangdarlehen eingegangen ist.“

 

Darüber
hinaus enthält der Vertrag keinerlei Vereinbarungen zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Auch diese
Kündigungsgründe liegen nicht vor.

4.            Nachrangigkeit

Der Darlehensvertrag enthält in § 9 auch eine Vereinbarung zur Nachrangigkeit. In § 9 heißt es im Wortlaut:

„1.
Die Forderung aus den Nachrangdarlehen treten gegenüber allen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Darlehensnehmerin im Rang zurück.Die Bedienung der Ansprüche aus den Nachrangdarlehen insbesondere die
Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages steht unter dem Vorbehalt, dass bei der
Darlehensnehmerin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt führt. Können aufgrund dieses Zahlungsvorbehaltes Zinszahlungen durch dieDarlehensgeberin nicht geleistet werden, sind diese – unter den Voraussetzungen des Satzes 2 zum nächsten Zinstermin nachzuholen. Kann aufgrund des Zahlungsvorbehaltes die Rückzahlung des Kapitals nicht zum
Fälligkeitstag erfolgen, ist die Rückzahlung unter den Voraussetzungen des Satzes 2 drei Monate nach dem Fälligkeitstag vorzunehmen.

2.
Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen werden im Falle des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin oder derLiquidation der Darlehensnehmerin erst nach Befriedigung aller nicht nachrangiger Gläubiger bedient.“

Dies bedeutet, dass sowohl die Zins- wie die Darlehensrückzahlungen von uns nur dann geleistet werden können und müssen, wenn durch die Zahlung kein Insolvenzgrund für die Gesellschaft eintritt.

 

5.            Zusammenfassung

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Sie als Anleger der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG Ansprüche lediglich nach allen anderen Gläubigern der Gesellschaft stellen können. Ebenfalls ist die Anforderung von Teilauszahlungen, des Darlehensbetrages, die als Teilkündigung zu betrachten wären, vertraglich gar nicht vereinbart. Gleichwohl wird hier
nicht verkannt, dass wir in der Vergangenheit Auszahlungsanforderungen der Kunden ohne diese aufgrund der vertraglichen Situation zurückzuweisen, oft nachgekommen sind. Dies hat letztlich dazu geführt, dass vornehmlich in diesem Jahr die Auszahlungen und Neueinzahlungen von zwischenzeitlich ausgezahlten Geldern an Umfang zugenommen haben, die den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf des von uns getätigten Anlagemodells erheblich stören. Werden nämlich kurzfristig erhebliche Beträge abgefordert, sind wir teilweise gezwungen, obwohl dies möglichweise nicht der Anlagestrategie entspricht, einzelne Anlagepositionen vorzeitig aufzulösen, um hinreichend Liquidität zur Verfügung zu haben, um den Auszahlungswünschen der jeweiligen  Anleger nachzukommen. Im Ergebnis hat dies die Performance der von uns verfolgten Anlagestrategie erheblich beeinträchtigt. Erschwerend kam weiter hinzu, dass ein erheblicher Zeitaufwand mit der Verwaltung und der Abwicklung der Aus-und Einzahlungswünsche der Kunden und deren buchhalterischen Verarbeitung verbunden war. Überspitzt ließe sich sagen, dass einige Anleger – nach ihrem Verhalten beurteilt – das uns gewährte Nachrangdarlehen als Tagesgeldkonto missverstanden haben, welches
jederzeit in beliebiger Höhe gekündigt und abgerufen werden könne.

 

Gerade seit Beginn dieses Kalenderjahres sind die Aus- und Einzahlungswünsche der Anleger in einem Maß angestiegen, dass sie im jetzigen Umfang schlicht nicht mehr hinnehmbar sind, der Umfang der Auszahlungsanweisungen und der dadurch immer wieder entstehende Liquiditätsbedarf, der im Wesentlichen durch neue Einzahlungen auch wieder gedeckt wird, stört die Geschäftsabläufe in einer Weise, dass das geordnete Verfolgen der geplanten Anlagestrategie ernsthaft gefährdet ist. Dies veranlasst uns, die bisherige eigentlich vertragswidrige Praxis, die zu Gunsten der Anleger eingeführt wurde, die plötzlich Geldfür eine überraschende größere Ausgabe benötigten, mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Aus vorgenannten Gründen ist es ab jetzt grundsätzlich nicht mehr möglich,Auszahlungswünsche vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in das System einzugeben.

6.           Neue Regelungen

 

Natürlich wollen wir als kundenorientiertes Unternehmen Ihnen weiterhin entgegenkommen, soweit und dies möglich ist. Daher werden wir in den nächsten Wochen prüfen, ob und ggf. in welcher Form wir ein neues System hinsichtlich vorzeitiger Darlehens- und/oder Zinsteilauszahlungengestalten und implementieren können. Wir prüfen derzeit, ob es ggf.
sinnvoll und möglich ist, ein Auszahlungstool zu integrieren, dass Auszahlungen mit einer Ankündigungszeit von z.B. drei Monatenermöglicht, sodass solche Auszahlungen die Anlagestrategie nicht beeinträchtigen, da eben die Auszahlung mindestens drei Monate vorher angekündigt würden könnte.

Hinsichtlichder ungeheuren Vielzahl von Anfragen, die uns selbstverständlich immer willkommen sind, bitten wir höflich um Verständnis, wenn die Beantwortung dieser Anfragen etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Derzeit gehen wir davon aus, dass Sie eine Antwort auf etwaige Rückfrageninnerhalb von ca. drei Wochen erhalten werden. Zu Anfang Oktober werden wir weiter berichten, ob und ggf. in welcher Form wir das bereits oben angedeutet Auszahlungsmodul einrichten können und werden.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsleitung

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