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Wiederholungstäter Vattenfall
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Wiederholungstäter Vattenfall

Vattenfall hat ein neues Fernwärmeprodukt auf den Markt gebracht. Es heißt „Fernwärme Natur Mix“ und bietet laut Vattenfall „grüne Aussichten für Wärmekunden“, da es Fernwärme aus Biomasse liefere. Nur den Preis hat Vattenfall dem Publikum nicht verraten. Wir haben Vattenfall daher mit Brief vom 14. März 2015 aufgefordert, sich bis zum 27. März 2015 rechtsverbindlich zur Unterlassung der Werbung ohne Preisangabe zu verpflichten. Zudem haben wir eine Vertragsstrafe gefordert. Denn das Unternehmen ist Wiederholungstäter. Es verpflichtete sich bereits 2011 verbindlich gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg, beim Fernwärmeangebot den Preis anzugeben. Da Vattenfall sowohl die Unterlassungserklärung als auch die Zahlung der Vertragsstrafe verweigerte, haben wir das Unternehmen am 26. Mai 2015 vor dem Landgericht Berlin auf Zahlung verklagt. Das Verfahren läuft noch, eine mündliche Verhandlung wurde noch nicht angesetzt.

Wiederholungstäter Vattenfall

Die Verbraucherzentrale hatte den Versorger am 3. Juni 2011 mit Frist 17. Juni 2011 abgemahnt und aufgefordert,

„es ab sofort zu unterlassen, Verträge mit Verbrauchern über die Lieferung von Fernwärme zu bewerben oder anzubieten, ohne zuvor, spätestens aber zeitgleich, die allgemeinen Versorgungsbedingungen einschließlich der dazugehörigen  Preisregelungen und Preislisten in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben“.

Anlass des Vorgehens war die Internetseite von Vattenfall. Wollte sich ein Verbraucher dort vor dem Abschluss eines Fernwärmevertrages in Hamburg über die Konditionen der Dienstleistung informieren, so fand er weder eine Preisliste noch sonstige Preisregelungen noch die Versorgungsbedingungen. Erst wenn der Interessent einen Versorgungsantrag stellte, erhielt er ein Angebot und erfuhr die Bedingungen. Die Verbraucherzentrale sah in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Fernwärmeverordnung, die Preisangabenverordnung und das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb.

Vattenfall erklärte daraufhin gegenüber der Verbraucherzentrale, ab 1. Juli 2011 die geforderte Transparenz über Preise und Vertragsbedingungen herstellen zu wollen. Wir haben es anschließend überprüft. Tatsächlich fanden sich anschließend Preise und Bedingungen im Netz. Doch während unmittelbar nach Abgabe der Unterlassungserklärung ein schnell aufindbarer Zugang vorhanden war, ist die Information inzwischen so versteckt, dass ein Sucher erst nach unzähligen Kicks dorthin gelangt (Von der Vattenfallseite auf Geschäftskunden (!), von dort auf Großkunden, von dort auf Wärme, von dort auf Fernwärme für Berlin und Hamburg, von dort auf Angebot für Hamburg, von dort auf Preisblatt für Hamburg.)

Dass Preistransparenz auch bei der Fernwärme keine Hexerei ist, zeigte ein Blick auf die Stadtwerke Dinslaken, die ihrer Verpflichtung zur Angabe der Fernwärmepreise schon seit längerem entsprachen.

Quelle:VZ HH

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