Auch so könnte man nachfolgenden Absatz der Bilanz des Unternehmens bezeichnen, die am gestrigen Tage im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. „Die verfügbare Liquidität soll an die Anleger ausgeschüttet werden, soweit sie nicht nach Auffassung der Komplementärin und im Rahmen des Liquiditätsmanagements der AIF-KVG als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft bzw. zur Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten oder zur Substanzerhaltung bei der Gesellschaft benötigt wird. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen. “
Schaut man sich das derzeitige Ergebnis des Fonds an, dann wird man hier dann wohl eher keine Ausschüttungen an Anleger leisten können, was auch völlig richtig wäre, wenn man sich nicht irgendwann dem Vorworf eines Schneeballsystem aussetzen will. Trotzdem das Ergebnis ist natürllich völlig unbefriedigend, zeigt aber auch, dass die Anlaufkosten solcher Investments sehr hoch sind. Ein wesentlicher Bestandteil solcher Kosten ist dann oft die Konzeptionkosten und die Vertriebskosten des Produktes. Gerade hieran verdient aber auch das Unternehmen dann selber. Das heißt, bevor die Anleger irgendeinen Cent gesehen haben, haben Emittent und Vertrieb dann schon ihr Geld verdient. Genau das sollte man einmal vom Gesetzgeber überdcht werden. Das man hier Provisions und Konzeptionsgebührenzahlungen erst dann leisten dürfen sollte, wenn diese Gelder erwirtschaftet worden sind. Die Vertriebsprovision könnte somit dann ja ratierlich ausbezahlt werden, wie eine B-pro im Versicherunsgbereich zum Beispiel.
https_www.bundesanzeiger.de_ebanzwww_wexsservlet_session.sess