Es gibt bei der BaFin eine Ausnahme, wenn die BaFin sagt „hier liegt kein Einlagegeschäft“ vor, auch sicherlich auch anwendbar auf das Nachrangdarlehen der Baxter Sachwert, als Einsammelinstrument bei den Anlegern. Bei der BaFin heißt es im aktuellen Merkblatt vom März diesen Jahres Zitat: Die Bundesanstalt erkennt unter der Voraussetzung, dass Sicherheiten so bestellt werden, dass sich der Anleger im Sicherungsfall aus diesen Sicherheiten unmittelbar, ohne die rechtsgeschäftliche Mitwirkung Dritter, befriedigen kann, darüber hinaus Grundpfandrechtssicherheiten an, die an im Inland belegenen Immobilien bestellt werden Zitat Ende. Wie soll sich der Anleger, der bei Ihnen 5.000 Euro als Nachrangdarlehen anlegt, sich aus den Sicherheiten direkt bedienen. Auch eine Grundschuld, bestellt über einen Treuhänder, zum Beispiel würde die Sicherheit nicht bieten.