Die Länder dürfen fünf Jahre lang auf „angespannten“ Wohnungsmärkten die Mieterhöhung bei Wiedervermietung begrenzen, und zwar auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme, denn diese Grenze gilt nicht für Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen. Es muss außerdem nicht niedriger als bisher vermietet werden. Schon jetzt zeichnen sich Diskussionen zwischen Kommunalpolitikern und Wohnungswirtschaft darüber ab, wann ein Wohnungs markt als „angespannt“ gilt. das festzulegen wird die größere Kunst sein.