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Infinus Finanzdienstleistungsinstitut

„“Der Aufsichtsrat billigt den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers Berthold Hußendörfer vom        27.01.2012. Der Aufsichtsrat billigt den vom Wirtschaftsprüfer Berthold Hußendörfer        vorgelegten Prüfungsbericht gemäß § 36  Abs. 1 WpHG vom 31.01.2012.“ So heisst es lapidar in der letzten hinterlegten Bericht des Aufsichtsrates. Auch hier wird eine Mitverantwortung von der Justiz geklärt werden müssen.

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