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Aktienrecht

Das Bundeskabinett will sich heute das Aktienrecht zur Brust nehmen und eine Verschärfung auf den Weg bringen. Künftig sollen Aktionäre mehr Kontrollrechte gegen üppige Manager-Gehälter bekommen. Das Gewicht der Anteilseigner in der Hauptversammlung börsennotierter Unternehmen wird gestärkt. Eine Versammlung entscheidet dann einmal jährlich über die komplette Vergütung des Vorstands und nicht mehr wie bisher der Aufsichtsrat. Eine gesetzliche Obergrenze wird es aber nicht geben.

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