Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INFRA GmbH mit Sitz in Seelze am 2. Oktober 2026 um 10:13 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist das Unternehmen mit der Geschäftsanschrift Lange-Feld-Straße 3, 30926 Seelze. Das Aktenzeichen lautet 910 IN 736/26 – 4 -. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Steuerberater Jan-Christoph Krüger von KMP Krüger Meyer Polonius in Isernhagen bestellt.
Womit sich die INFRA GmbH befasst hat
Nach öffentlich zugänglichen Registerangaben hat die Firma ihren Namen erst im August 2026 in INFRA GmbH geändert. Zuvor firmierte sie als T.S.K. GmbH und davor als T.S.K. Logistik & Rental GmbH. Aus dem Handelsregister ergibt sich als zuletzt eingetragener Unternehmensgegenstand die Erbringung von Bauleistungen im Bereich Abbruch, Rückbau, Entkernung und Erdbau. Dazu zählen unter anderem Aushub-, Bodenbewegungs-, Planier-, Verfüllungs- und Verdichtungsarbeiten sowie die dazugehörigen Dienstleistungen. Frühere Eintragungen deuten darauf hin, dass das Unternehmen zuvor im Bereich Warentransport und Fahrzeugvermietung tätig war. Diese frühere Geschäftsausrichtung ist belegt; ob und in welchem Umfang sie heute noch praktiziert wird, lässt sich aus den hier ausgewerteten Quellen nicht sicher sagen.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie bedeutet aber: Die Gesellschaft darf über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft oder der Wert des Unternehmens weiter verringert wird, bis geklärt ist, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für Laien heißt das: Das Unternehmen steht unter gerichtlicher Kontrolle, sein Geschäft läuft aber nicht automatisch sofort still.
Für Kunden kann das Folgen haben, wenn bereits gezahlte Leistungen noch nicht erbracht wurden oder offene Aufträge betroffen sind. Anleger sollten prüfen, ob sie überhaupt gesicherte Ansprüche haben; bei einer normalen GmbH sind Beteiligungen in der Regel besonders risikobehaftet. Gläubiger, also etwa Lieferanten oder Dienstleister mit offenen Rechnungen, sollen ihre Forderungen sorgfältig dokumentieren. Der Beschluss richtet sich außerdem an die Schuldner der Gesellschaft: Sie sollen nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten, also nicht einfach an die Gesellschaft zahlen, wenn unklar ist, ob die Zahlung noch wirksam ist.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Geldforderungen gegen die INFRA GmbH hat, sollte Rechnungen, Verträge, Lieferscheine und E-Mails sofort sichern. Offene Forderungen sollten dokumentiert und laufende Leistungen genau geprüft werden. Bei bereits gezahlten, aber noch offenen Aufträgen ist es ratsam, keine voreiligen weiteren Zahlungen zu leisten, bevor klar ist, an wen mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann. Wichtig ist auch, die weitere Entwicklung beim Insolvenzgericht Hannover zu beobachten, weil sich aus dem vorläufigen Verfahren noch Änderungen ergeben können.