Amtsgericht Darmstadt
Geschäfts-Nr.: 9 IN 214/25
Mörlenbach – Die wirtschaftlichen Turbulenzen für die Wenner Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) haben am 11. April 2025 einen weiteren Höhepunkt erreicht. Das Amtsgericht Darmstadt hat um 15:15 Uhr im laufenden Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Das in Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach ansässige Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 104414, wird von Geschäftsführer Andy Wenner geleitet. Die Wenner Dienstleistungen UG war bislang in verschiedenen Dienstleistungsbereichen tätig, steht nun jedoch vor der Herausforderung, ihre wirtschaftliche Zukunft zu sichern.
Rechtsanwalt Christoph Enkler übernimmt vorläufige Kontrolle
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Enkler von der renommierten Kanzlei Brinkmann & Partner mit Sitz in Frankfurt am Main bestellt. Die Kanzlei ist in der Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main ansässig und unter der Telefonnummer 069/370022-0 sowie per E-Mail an frankfurt@brinkmann-partner.de erreichbar.
Verfügungsbeschränkungen zum Schutz der Insolvenzmasse
Das Gericht hat angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Wenner Dienstleistungen UG über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft insbesondere auch den Zahlungsverkehr und die Einziehung von Forderungen.
Zur weiteren Sicherung der Insolvenzmasse ist es der Schuldnerin untersagt, selbst über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Vielmehr ist es allein dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Bankguthaben einzuziehen, Forderungen geltend zu machen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zu diesem Zweck wird ein besonderes Insolvenzsonderkonto eingerichtet, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019, Az.: IX ZR 47/18) entspricht.
Informationspflichten für Banken und Behörden
Das Gericht hat außerdem Banken, Sparkassen, Finanzbehörden und das Kraftfahrbundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Schuldnerin zu erteilen. Dies soll dem Insolvenzverwalter ermöglichen, sich ein vollständiges Bild über die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu verschaffen.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Christoph Enkler die wirtschaftliche Situation der Wenner Dienstleistungen UG sorgfältig prüfen. Dabei wird er insbesondere feststellen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken und ob eine Sanierung oder Liquidation des Unternehmens bevorsteht.
Für Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger der Wenner Dienstleistungen UG bleibt es zunächst eine Phase der Ungewissheit – doch das Verfahren schafft zugleich einen Rahmen für eine geordnete Klärung der weiteren Schritte.
Amtsgericht Darmstadt – Insolvenzgericht
11. April 2025