Amtsgericht Bayreuth
Aktenzeichen: IN 85/25
Kulmbach – Ein weiterer Traditionsbetrieb der Region muss sich den Herausforderungen eines Insolvenzverfahrens stellen: Über das Vermögen der Schneider GmbH Elektro-Motoren Pumpencenter mit Sitz in der Blaicher Straße 7b, 95326 Kulmbach, wurde am 11. April 2025 um 11:00 Uhr durch das Amtsgericht Bayreuth die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter HRB 5872 eingetragene Gesellschaft wird von Geschäftsführer Thomas Herbert Heisinger geführt. Das Unternehmen, bekannt für seine Fachkompetenz rund um Elektromotoren, Pumpentechnik und Serviceleistungen, sieht sich nun mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Schutzmaßnahmen zum Erhalt des Unternehmensvermögens
Zur Sicherung des vorhandenen Vermögens und zum Schutz der Gläubiger wurde Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf aus Bayreuth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei ist in der Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth ansässig und unter der Telefonnummer +49 (921) 75933-90 erreichbar.
Ab sofort dürfen sämtliche Verfügungen der Schuldnerin – also der Schneider GmbH – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen und Forderungen des Unternehmens.
Zudem ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, das Vermögen der Firma in Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten sowie Forderungen auf ein neu zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen und dort zu verwahren. Dies soll sicherstellen, dass keine Gelder unkontrolliert abfließen.
Geschäftsbetrieb unter Beobachtung
Ob und in welchem Umfang der laufende Geschäftsbetrieb der Schneider GmbH Elektro-Motoren Pumpencenter aufrechterhalten werden kann, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht nun darin, sich ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu verschaffen und Möglichkeiten zur Sanierung oder Abwicklung zu prüfen.
Möglichkeit der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth steht der Schneider GmbH ebenso wie Gläubigern die sofortige Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth, einzureichen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Geschäftspartner des Unternehmens bleibt es vorerst eine Phase der Unsicherheit – aber womöglich auch eine Chance auf einen geordneten Neustart.
Amtsgericht Bayreuth – Insolvenzgericht
11. April 2025