Amtsgericht Esslingen
Aktenzeichen: 11 IN 31/25
Filderstadt – Ein weiterer Schicksalstag für ein junges Unternehmen: Über das Vermögen der Plan ABC UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Uhlandstraße 9, 70794 Filderstadt, hat das Amtsgericht Esslingen am 11. April 2025 um 10:00 Uhr im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmenswerte angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 789101 eingetragene Gesellschaft wird von Geschäftsführerin Josipa Dzidic geleitet. Die Plan ABC UG war in den vergangenen Jahren als kleines, modernes Unternehmen im Dienstleistungsbereich tätig – nun jedoch steht das Unternehmen vor einer ungewissen Zukunft.
Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle
Zur Vermeidung weiterer Vermögensverluste wurde Rechtsanwalt Christian Hellmich aus Stuttgart zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Bolzstraße 6, 70173 Stuttgart. Für Rückfragen ist er unter Telefon 0711 213297 20 oder per E-Mail an c.hellmich@eisenbeis-ra.de erreichbar.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden weitreichende Befugnisse übertragen. So darf die Plan ABC UG ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung über ihr Vermögen verfügen. Besonders sensibel ist dabei der Umgang mit Bankkonten und Außenständen: Auch hier liegt die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
Zudem ist Herr Hellmich berechtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin zu eröffnen und die eingehenden Gelder einzuziehen sowie Forderungen der Gesellschaft einzutreiben.
Schutzmaßnahmen für Gläubiger
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Arrestbefehle oder einstweilige Verfügungen gegen die Plan ABC UG sind bis auf Weiteres untersagt – es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Plan ABC UG ausdrücklich untersagt, noch direkt an das Unternehmen zu zahlen. Sie dürfen künftige Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Prüfung der Zahlungsfähigkeit steht bevor
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eingehend zu prüfen und insbesondere festzustellen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgabe darf der vorläufige Insolvenzverwalter auch die Geschäftsräume der Plan ABC UG betreten, Einsicht in alle Bücher und Unterlagen nehmen und die erforderlichen Auskünfte einholen.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Esslingen liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.
Gegen diese Entscheidung besteht für die Schuldnerin sowie für Gläubiger die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Esslingen, Ritterstraße 8, 73728 Esslingen, einzureichen.
Ob die Plan ABC UG in eine Sanierung steuern oder den Gang in die endgültige Insolvenz antreten wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Bis dahin liegt das Schicksal des Unternehmens in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Amtsgericht Esslingen – Insolvenzgericht
11. April 2025