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Dunkle Wolken über dem Löwenkeller – Vorläufiger Insolvenzverwalter für Löwenkeller Gastro GmbH bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen: 908 IN 212/25

Im traditionsreichen Neustadt am Rübenberge zieht sich der Vorhang über die Löwenkeller Gastro GmbH vorerst zu. Das Amtsgericht Hannover hat am 11. April 2025 um 10:18 Uhr im laufenden Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 225012 eingetragene Löwenkeller Gastro GmbH hat ihren Sitz in der Hannoverschen Straße 2, 31535 Neustadt am Rübenberge. Als Geschäftsführerin steht Frau Nadja Sawgorodnii an der Spitze des Gastronomiebetriebes, der in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil des lokalen Gastronomieangebotes geworden war.

Mit der nun angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung steht das Unternehmen unter besonderer Beobachtung und Kontrolle des Gerichts. Alle Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Viktor von Websky bestellt, dessen Kanzlei sich in Hannover, Königstraße 50, 30175 Hannover, befindet. Für Gläubiger und andere Beteiligte ist er unter der Telefonnummer 0511 26277783 sowie per Fax unter 0511 26277698 erreichbar.

Zudem wurden sämtliche Schuldner der Löwenkeller Gastro GmbH aufgefordert, künftige Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung dieses gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Das bedeutet: Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Hannover kann von Interessierten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Auch Gläubiger können, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Beschwerde einlegen, etwa wenn die internationale Zuständigkeit des Gerichts bestritten werden soll. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.

Ob sich für die Löwenkeller Gastro GmbH noch ein Weg aus der finanziellen Krise finden lässt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt für das Unternehmen eine Zeit der umfassenden Prüfung, Ordnung und vielleicht auch eine Chance auf einen Neuanfang.

Amtsgericht Hannover
11. April 2025

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