Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen: 532 IN 583/25
In Dresden, unweit der idyllischen Elbwiesen, hat sich für die Marieletta Gastronomiebetriebs GmbH ein düsteres Kapitel aufgeschlagen. Das traditionsreiche Unternehmen mit Sitz in der Fährgässchen 1, 01309 Dresden, geführt von Geschäftsführer Sebastian Roelke, steht vor großen finanziellen Herausforderungen.
Das Amtsgericht Dresden hat im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren am 11. April 2025 um 13:30 Uhr einen entscheidenden Schritt unternommen und die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, bestellt. Herr Hage, erreichbar unter Telefon 0351 4400740 oder per E-Mail an hage@dmp-solutions.de, übernimmt ab sofort eine Schlüsselrolle in diesem Verfahren.
Damit verbunden ist, dass alle Verfügungen der Schuldnerin – also der Marieletta Gastronomiebetriebs GmbH – über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft sämtliche Vermögenswerte des Unternehmens und dient dem Schutz der Gläubigerinteressen.
Zudem wurde verfügt, dass alle Schuldner des Unternehmens künftig nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten dürfen – es sei denn, dieser stimmt ausdrücklich einer Zahlung direkt an die Schuldnerin zu. Der Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Damit steht fest: Über das weitere Schicksal des Unternehmens entscheidet nun maßgeblich die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters, der sich einen Überblick über die finanzielle Lage der Marieletta Gastronomiebetriebs GmbH verschaffen und mögliche Perspektiven für deren Fortbestand prüfen wird.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, bereit.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung steht der Marieletta Gastronomiebetriebs GmbH das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Dresden einzulegen. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eingetreten ist.
Sollte eine Beschwerde eingelegt werden, muss diese schriftlich erfolgen und den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnen. Die Beschwerde kann zudem elektronisch eingereicht werden, sofern dabei die gesetzlichen Anforderungen beachtet werden.
Ob es dem Gastronomiebetrieb gelingt, sich noch einmal neu zu erfinden oder ob der Insolvenzantrag das endgültige Aus bedeutet, bleibt abzuwarten. Sicher ist: Die nächsten Wochen werden für das Unternehmen entscheidend sein.
Amtsgericht Dresden
11. April 2025