Dark Mode Light Mode

Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf – Insolvenzeröffnungsverfahren Icespa Cryo- & Energy-Lounge GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 504 IN 81/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101523 eingetragenen Icespa Cryo- & Energy-Lounge GmbH, Citadellstraße 15, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frank Löhr und Tim Kocher,

wird am 11.04.2025 um 14:20 Uhr folgendes beschlossen (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht Düsseldorf, 11.04.2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Ehefrau des bekannten kalifornischen Friseurs wegen Mordes verurteilt

Next Post

Wenn das Grün verblasst – Vorläufiger Insolvenzverwalter für JOE Garten- und Landschaftsbau UG bestellt