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Berliner Tech-Start-up in finanzieller Schieflage – Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WAY technologies GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen: 3603 IN 2586/25

Berlin – Ein weiteres Berliner Unternehmen aus der Start-up-Szene muss sich den Herausforderungen eines Insolvenzverfahrens stellen. Die WAY technologies GmbH, ansässig in der Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin (c/o Cowos Schöneberg), sieht sich gezwungen, Schutz in einem gerichtlichen Verfahren zu suchen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 249276 eingetragene Gesellschaft wird von Geschäftsführer Cedric Bals geleitet. Als Unternehmen der Technologiebranche war WAY technologies GmbH auf innovative Lösungen und moderne Geschäftsmodelle spezialisiert – nun aber stehen die Zeichen auf Krise.

Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 11. April 2025 um 10:00 Uhr im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer aus Berlin bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.

Beschränkungen und neue Befugnisse

Sämtliche Verfügungen der WAY technologies GmbH über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dabei betrifft diese Anordnung auch die Einziehung von Außenständen.

Darüber hinaus wurde der Geschäftsführung untersagt, über Bankkonten oder Forderungen zu verfügen. Die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich dieser Vermögenswerte liegt nunmehr bei Dr. Grauer. Dieser ist außerdem ermächtigt, Sonderkonten einzurichten, eingehende Gelder zu verwalten sowie das Vermögen zu sichern und zu erhalten.

Gleichzeitig wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen untersagt – soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden zunächst eingestellt.

Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer wird sich nun ein umfassendes Bild über die Vermögensverhältnisse der WAY technologies GmbH verschaffen. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen des Unternehmens ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Auch die Geschäftsräume und sämtliche Unterlagen der Gesellschaft stehen ihm zur Einsicht zur Verfügung. Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter sämtliche Auskünfte zu erteilen und Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu gewähren.

Aussicht und weitere Schritte

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner der WAY technologies GmbH beginnt nun eine Zeit des Wartens und der Unsicherheit. Ob es gelingen wird, das Unternehmen zu sanieren oder ein tragfähiges Konzept für die Zukunft zu entwickeln, bleibt abzuwarten.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
11. April 2025

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