Aktenzeichen: 1 IN 15/25
Neustadt an der Weinstraße, 07. April 2025 – Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Europäisches Haus Esthal GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 07.04.2025 um 14:00 Uhr gefasst und stellt sicher, dass die Schuldnerin nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen kann, ohne die Zustimmung eines gerichtlich bestellten Verwalters.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Klosterstraße 60, 67472 Esthal ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 221667 eingetragen. Geschäftsführer ist Herr Jaroslaw Krzewicki.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hagen Straßburg bestellt. Er ist tätig bei Martini Rechtsanwälte Part mbB, E 3, 16, 68159 Mannheim, und erreichbar unter der Telefonnummer 0621/401 71 50 0, Fax 0621/401 71 50 12 sowie per E-Mail unter info@martini-rae.de.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die Gesellschaft nun unter gerichtlicher Aufsicht geführt. Verfügungen – etwa Zahlungen, Vertragsabschlüsse oder Vermögensumschichtungen – sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der noch vorhandenen Vermögenswerte sowie der Gläubigerinteressen.
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Verwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und dem Gericht einen Bericht vorlegen. Auf Grundlage dieser Prüfung wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder andere Maßnahmen – etwa eine Sanierung oder Abweisung mangels Masse – folgen.
Der Beschluss markiert einen wichtigen Einschnitt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Europäisches Haus Esthal GmbH. Für Geschäftspartner und Gläubiger gilt: Zahlungen und Verträge sind nur noch in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, 07.04.2025