Staatsanwaltschaft Traunstein
Strafvollstreckung
610 VRs 15588/21 – 02.04.2025
An Alle Beteiligten
Vollstreckungsverfahren gegen Bright Osamudiamhe Imade
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person | Bright Osamudiamhe Imade |
Entscheidung | Urteil des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn vom 17.05.2022, Az: 3 Ls 610 Js 15588/21 jug, rechtskräftig seit 17.05.2022 |
Einziehungsanordnung | Einziehung von 147.955,58 EUR nach §§ 74, 74c StGB |
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Verurteilte unterhielt im Zeitraum 20/21 mehrere Konten und vereinnahmte dorthin Gelder, die von unbekannten Täter, die mutmaßlich der organisatorischen nigerianischen Bandenkriminalität zuzurechnen sind, aus betrügerischen oder erpresserischen Vortaten generiert wurden. In allen Fällen haben die Täter unter Nutzung frei erfundener Personalien Kontakt mit dem Opfer über das Internet aufgebaut und ihr Vertrauen durch Love-Scamming, Gewinnversprechen, Erpressung oder Pishing erworben.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Traunstein geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Traunstein melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Traunstein
Hinweis:
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