Amtsgericht Göppingen
Aktenzeichen: 1 IN 22/24
Ein weiteres Unternehmen der Mobilitätsbranche ist ins Straucheln geraten – und zwar so schwer, dass selbst das Insolvenzgericht nicht helfen konnte. Im Fall der Black Lux Car GmbH aus Süßen hat das Amtsgericht Göppingen am 4. April 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Kuntzestraße 72, 73079 Süßen, war im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 739357 geführt. Vertreten wurde sie von der Geschäftsführerin Viktoria Enikö Sütö. Ziel und Geschäftsfeld der Black Lux Car GmbH war es, im exklusiven Segment der Fahrzeugbranche zu operieren – ein Bereich, der hohe Investitionen, ein starkes Netzwerk und kontinuierliche Liquidität erfordert.
Doch trotz edlem Anspruch und klangvollem Namen hat das Unternehmen den wirtschaftlichen Anforderungen nicht standgehalten. Ein Gläubiger reichte daraufhin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein, der die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Schuldnerin geltend machte.
Nach Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht Göppingen kam jedoch die bittere Erkenntnis: Die Black Lux Car GmbH verfügt nicht über genügend Vermögen, um auch nur die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. In solchen Fällen sieht die Insolvenzordnung (§ 26 InsO) zwingend die Abweisung des Antrags vor – eine Entscheidung, die sowohl Gläubiger als auch Geschäftspartner hart treffen dürfte.
Ein Insolvenzverfahren hätte zumindest die Chance geboten, noch vorhandene Vermögenswerte zu verwerten und die Forderungen der Gläubiger – wenn auch nur teilweise – zu bedienen. Stattdessen steht nun die rechtliche Feststellung: Das Unternehmen ist wirtschaftlich am Ende, und es gibt keine Mittel mehr, um das Verfahren überhaupt zu ermöglichen.
Rechtlich bleibt der Weg zur sofortigen Beschwerde offen, doch ob diese Aussicht auf Erfolg hätte, erscheint angesichts der festgestellten Mittellosigkeit mehr als fraglich. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Bekanntmachung der Entscheidung, wie in der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung ausführlich dargelegt.
Für die Black Lux Car GmbH markiert dieser Beschluss das Ende einer Unternehmung, die sich möglicherweise mit großem Anspruch, aber ohne tragfähige wirtschaftliche Substanz auf dem Markt etablieren wollte – ein Schicksal, das vielen jungen Firmen im Premiumsegment droht.