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Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die PROsys24 GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 533 IN 819/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PROsys24 GmbH, mit Sitz in der Karl-Marx-Straße 23, 01109 Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 21418 und vertreten durch den Geschäftsführer Peter Kandel, hat das Amtsgericht Dresden mit Beschluss vom 31. März 2025 die zuvor angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.

Zugleich wurden mit demselben Beschluss auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen, die am 04. Juli 2024 im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens getroffen wurden, aufgehoben.

Damit ist der rechtliche Zustand wiederhergestellt, wie er vor der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bestand. Die Gesellschaft ist wieder uneingeschränkt verfügungsbefugt über ihr Vermögen.

Der vollständige Beschluss kann durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden eingesehen werden.

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