Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 536 IN 1939/24
Ein weiterer Unternehmensname wird aus der sächsischen Wirtschaftskarte gestrichen: Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 03. April 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SSB Sächsische Strombau GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung bedeutet das faktische Ende der Gesellschaft, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren zur geordneten Abwicklung in Gang gesetzt werden konnte.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 43969 eingetragene GmbH hatte ihren Sitz in der August-Röckel-Ring 36, 01796 Pirna und wurde von der Geschäftsführerin Frau Stephanie Beckert vertreten. Das Unternehmen war im Bereich Strombau tätig – ein Sektor, der traditionell hohe Investitionen und stabile Auftragslagen erfordert, in jüngerer Zeit jedoch zunehmend von Preis- und Projektrisiken betroffen ist.
Trotz Einreichung eines Insolvenzantrags durch die Schuldnerin selbst sah das Gericht keine Grundlage für die Verfahrenseröffnung. Das Fehlen ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten war hierbei ausschlaggebend. Somit konnte weder ein Insolvenzverwalter bestellt noch mit der Prüfung einer möglichen Sanierung begonnen werden. Gläubiger bleiben auf sich gestellt und müssen mögliche Forderungen eigenständig verfolgen – ein Unterfangen, das in solchen Fällen meist ohne Erfolg bleibt.
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse stellt einen gravierenden Schritt dar. Sie ist Ausdruck einer besonders tiefen wirtschaftlichen Krise, bei der selbst grundlegende Verwaltungsmaßnahmen nicht mehr durchführbar sind. Für die betroffene GmbH bedeutet dies nicht nur die endgültige Einstellung des Geschäftsbetriebs, sondern auch eine formelle Löschung aus dem Unternehmensregister, sobald die gesetzlichen Schritte vollzogen sind.
Gleichzeitig wurde die Entscheidung mit einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen: Gläubiger und Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Diese ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dresden einzureichen. Auch eine elektronische Einreichung ist unter bestimmten technischen Voraussetzungen möglich.
Für viele ehemalige Geschäftspartner, Mitarbeitende und Gläubiger markiert dieser Beschluss einen bitteren Schlussstrich. Die SSB Sächsische Strombau GmbH reiht sich damit in die stetig wachsende Liste jener mittelständischen Unternehmen ein, die den wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre nicht mehr standhalten konnten.
Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht
03. April 2025
Aktenzeichen: 536 IN 1939/24
Liebe Redakteur JM, wenn Sie dieser Firma eine Träne hinterherweinen wollen, dann sollten Sie bitte den Namen der Geschäftsführerin Frau S. Beckert recherchieren. Diese Frau hat mit Ihrem „Handlungsbevollmächtigten“ Herrn M. Sontowski innerhalb von nur 10 Jahren die 3. Firma in den Sand gesetzt und dabei nur verbrannte Erde hinterlassen. Für die Strombau haben sie nur 2 Jahre gebraucht.