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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Seniorenresidenz Bad Bramstedt GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 38/25
Amtsgericht Neumünster – Beschluss vom 2. April 2025

Im Verfahren über den Insolvenzantrag der Seniorenresidenz Bad Bramstedt GmbH, mit Sitz Am Köhlerhof 6–8, 24576 Bad Bramstedt, wurde durch das Amtsgericht Neumünster am 2. April 2025 um 13:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kiel unter der Handelsregisternummer HRB 21935 KI eingetragen und wird vertreten durch die Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Robert Hippler. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte K&L Gates, Frankfurt am Main, benannt.

Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und zu erhalten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, bestellt. Er ist erreichbar unter Telefon 040 800048-0 und Telefax 040 800048-111.

Anordnungen des Gerichts im Überblick

  • Die Seniorenresidenz Bad Bramstedt GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies gilt auch für die Einziehung offener Forderungen.

  • Drittschuldner – also Personen oder Unternehmen, die der GmbH Geld schulden – dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Kassenguthaben und Forderungen auf ein von ihm eingerichtetes Treuhandkonto einzuziehen.

  • Darüber hinaus ist er beauftragt, im Rahmen des Verfahrens die Zustellungen an Drittschuldner vorzunehmen. Die Zustellung gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin selbst verbleibt beim Insolvenzgericht.

  • Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen weiterhin ausschließlich durch das Gericht.

Hintergrund

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung geht die Kontrolle über die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Seniorenresidenz Bad Bramstedt GmbH auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Damit soll sichergestellt werden, dass keine unzulässigen oder schädlichen Vermögensverfügungen vorgenommen werden, die die Gläubiger benachteiligen könnten.

Dr. Jens-Sören Schröder übernimmt die Überwachung der Unternehmensfortführung, prüft die wirtschaftliche Lage und entscheidet mit über die nächsten Schritte – etwa die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder mögliche Sanierungsmaßnahmen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit

  • der Verkündung der Entscheidung,

  • ihrer Zustellung oder

  • ihrer öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de –

je nachdem, was zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen beim

Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung wird empfohlen.

Elektronische Einreichung

Rechtsbehelfe können auch elektronisch über EGVP oder beA eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht dafür nicht aus. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Weitere Hinweise finden sich auf www.justiz.de.

Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht, 2. April 2025

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