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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kenbi Markt GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 505 IN 66/25

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Kenbi Markt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 259078 B mit Sitz in der Schwedter Straße 9 b, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Frau Katrin Alberding und Herrn Tim Schindler, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 1. April 2025 um 11:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer mit Kanzleisitz in der Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens bedürfen ab diesem Zeitpunkt der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Darüber hinaus ist es allen Drittschuldnern untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Schuldnerin zu leisten. Diese haben ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, wie in § 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorgesehen.

Zugleich wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen – gegen die Schuldnerin untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen sind mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Amtsgericht Düsseldorf

  1. April 2025

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