Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 505 IN 68/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 36135 P eingetragenen Kenbi Brandenburg GmbH mit Sitz in der Schwedter Straße 9 B, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Frau Katrin Alberding und Herrn Marco Zafarana, wurde am 1. April 2025 um 11:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer mit Kanzleisitz in der Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Den Schuldnern der Gesellschaft, also allen Drittschuldnern, ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Kenbi Brandenburg GmbH zu leisten. Sie werden ausdrücklich dazu aufgefordert, ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.
Darüber hinaus wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind mit sofortiger Wirkung eingestellt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen.
Amtsgericht Düsseldorf
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April 2025