Aktenzeichen: 12 IN 108/25 – Amtsgericht Tübingen
Am 28. März 2025 um 09:00 Uhr wurde ein entscheidender Schritt im Insolvenzantragsverfahren gegen die INKAN GmbH eingeleitet – ein Unternehmen mit Sitz in Höfen an der Enz, das durch seinen Geschäftsführer Hüseyin Kanat vertreten wird. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 773023 eingetragen.
Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Schuldnerin wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei GRUB BRUGGER & Kollegen mit Sitz in Stuttgart gestellt. Nun wurde seitens des Insolvenzgerichts ein umfassender Beschluss zur Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte und zur Vermeidung weiterer wirtschaftlicher Nachteile gefasst.
Um die drohende Verschlechterung der Vermögenslage der INKAN GmbH zu verhindern, ordnete das Gericht mehrere weitreichende Maßnahmen an. Zwangsvollstreckungen sowie Vollziehungen von Arrest oder einstweiligen Verfügungen wurden untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Stuttgarter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli bestellt. Ihm kommt nun die Aufgabe zu, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu prüfen, ob die finanziellen Mittel für ein förmliches Insolvenzverfahren überhaupt ausreichen. Dabei wird er jedoch nicht zum allgemeinen Vertreter der Schuldnerin – vielmehr kontrolliert er die wesentlichen Verfügungen und verhindert eigenständige Entscheidungen durch die Geschäftsführung.
Die Handlungsfreiheit der INKAN GmbH ist damit stark eingeschränkt: Über Bankkonten oder offene Forderungen darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügt werden. Diese Befugnisse gehen vollständig auf ihn über. Zugleich ist er ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, über diese zu verfügen und gegebenenfalls neue Masseverbindlichkeiten einzugehen – jedoch nur im Rahmen der Kontoführung und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben.
Drittschuldnern – also all jenen, die noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber der INKAN GmbH haben – wurde untersagt, weiterhin direkt an die Gesellschaft zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Darüber hinaus erhält Rechtsanwalt Bananyarli weitreichende Kontrollbefugnisse: Er darf die Geschäftsräume betreten, Einsicht in die Bücher und Unterlagen nehmen sowie alle erforderlichen Informationen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der Zukunftsaussichten einholen. Seine Rolle ist nicht nur auf die Verwaltung beschränkt – er ist auch als Sachverständiger beauftragt, die Eröffnungsgründe für das Verfahren zu prüfen und einzuschätzen, ob eine Fortführung des Unternehmens überhaupt realistisch ist.
Der Beschluss wurde nach Maßgabe der Insolvenzordnung veröffentlicht und ist über das elektronische Insolvenzportal öffentlich einsehbar. Die Beteiligten – Schuldner wie Gläubiger – haben das Recht, Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen, sofern sie der Auffassung sind, dass beispielsweise die internationale Zuständigkeit fehle oder Verfahrensfehler vorlägen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen.
Mit diesem Beschluss steht das Schicksal der INKAN GmbH auf dem Prüfstand. Ob sich aus dieser geordneten Phase der Kontrolle ein Weg zur Sanierung und Fortführung ergibt – oder ob am Ende doch die Abwicklung steht –, wird maßgeblich von den kommenden Wochen abhängen. Die eingeleiteten Maßnahmen schaffen zumindest einen rechtlichen Rahmen, der die noch verbliebenen Unternehmenswerte schützt und den Grundstein für eine mögliche Zukunft legen kann.