Aktenzeichen: 3603 IN 24/25 – Amtsgericht Charlottenburg
Ein endgültiger Bruch mit der unternehmerischen Hoffnung: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. März 2025 entschieden, den Antrag der hagenkoetter UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Diese Entscheidung markiert das endgültige Aus für die Gesellschaft in ihrer bisherigen Form – ohne genügend Vermögenswerte, um überhaupt ein geordnetes Verfahren durchzuführen, bleibt lediglich die formale Löschung.
Die hagenkoetter UG, ansässig in der Neuen Christstraße 7, 14059 Berlin, wurde geführt von Geschäftsführer David Hagenkötter und war im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 222471 eingetragen. Das Unternehmen betätigte sich im Handel mit historischen Gütern, der Bausanierung sowie in der Verwaltung eigenen Vermögens – ein Geschäftsmodell mit vielfältigen Ansätzen, das jedoch offenbar nicht die wirtschaftliche Stabilität entwickelte, die für einen langfristigen Fortbestand nötig gewesen wäre.
Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags ist rechtlich festgestellt, dass nicht einmal mehr genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen – eine bittere Konsequenz, die in solchen Fällen leider keine Seltenheit ist. Für Geschäftspartner, Kunden und etwaige Mitarbeiter bedeutet der Beschluss: Die hagenkoetter UG wird faktisch abgewickelt, ohne dass ein förmliches Insolvenzverfahren zur Prüfung und Aufarbeitung durchgeführt werden kann.
Gegen diese Entscheidung steht der hagenkoetter UG oder betroffenen Gläubigern grundsätzlich die sofortige Beschwerde offen, die innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen ist. Ob jedoch ein solches Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, hängt maßgeblich davon ab, ob neue Mittel nachgewiesen oder externe Finanzierungsquellen aufgetan werden können – ein Schritt, der in der Praxis selten erfolgt.
Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 3603 IN 24/25 wird damit in den Akten des Insolvenzgerichts geschlossen. Zurück bleibt ein leiser Abgang eines Unternehmens, dessen Ambitionen nun der Vergangenheit angehören – und ein letzter Eintrag in einem elektronischen Register, der belegt, dass hier einst ein wirtschaftlicher Versuch unternommen wurde, der letztlich ohne Substanz endete.