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FLORIANOVUM GmbH in Schieflage: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 47/25 – Amtsgericht Krefeld

Ein weiteres regionales Unternehmen muss sich den Herausforderungen einer finanziellen Krise stellen: Mit Beschluss vom 27. März 2025 um 17:42 Uhr hat das Amtsgericht Krefeld im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der FLORIANOVUM GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz am Nordwall 55, 47798 Krefeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nummer HRB 20341, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Erhan Erdem, wohnhaft in der Dieselstraße 95, 47803 Krefeld. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens umfasst den Tief-, Garten- und Landschaftsbau, ergänzt durch die unternehmerische Tätigkeit im Bereich des Erwerbs, Verkaufs und Haltens von Beteiligungen an Gesellschaften unterschiedlichster Art.

Vor dem Hintergrund drohender Zahlungsunfähigkeit hat das Gericht die renommierte Düsseldorfer Rechtsanwältin Natascha Habura (Kanzleianschrift: Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Ihr obliegt nun die zentrale Aufgabe, das verbliebene Vermögen der Schuldnerin zu sichern, weitere wirtschaftliche Nachteile abzuwenden und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu schaffen.

Mit Wirkung dieses Beschlusses sind sämtliche Verfügungen der FLORIANOVUM GmbH über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtlich bindend. Zugleich wurde Drittschuldnern – also allen Personen oder Institutionen, die noch Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten haben – untersagt, diese wie bisher direkt an die GmbH zu richten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und somit an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen.

Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen untersagt, sofern es sich nicht um unbewegliche Vermögensgegenstände handelt. Bereits begonnene Maßnahmen dieser Art wurden einstweilen eingestellt.

Die getroffenen Maßnahmen sind ein deutliches Signal dafür, dass sich die FLORIANOVUM GmbH in einer akuten finanziellen Notlage befindet. Sie sollen dazu beitragen, noch vorhandene Vermögenswerte zu schützen und gegebenenfalls Raum für Restrukturierungen zu schaffen. Ob und in welcher Form eine Zukunft für das Unternehmen möglich ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen – nicht zuletzt abhängig vom Ergebnis der Prüfung durch die Insolvenzverwalterin und dem weiteren Verhalten der Gläubiger.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 500 IN 47/25 geführt und bleibt damit Teil eines rechtlich geregelten Weges, der im besten Fall in eine Sanierung münden könnte. Für Krefeld und das betroffene Branchenumfeld bedeutet der Fall zugleich eine Mahnung, wie schnell wirtschaftliche Stabilität ins Wanken geraten kann.

Aktenzeichen: 500 IN 47/25 – Amtsgericht Krefeld

Ein weiteres regionales Unternehmen muss sich den Herausforderungen einer finanziellen Krise stellen: Mit Beschluss vom 27. März 2025 um 17:42 Uhr hat das Amtsgericht Krefeld im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der FLORIANOVUM GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz am Nordwall 55, 47798 Krefeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nummer HRB 20341, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Erhan Erdem, wohnhaft in der Dieselstraße 95, 47803 Krefeld. Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens umfasst den Tief-, Garten- und Landschaftsbau, ergänzt durch die unternehmerische Tätigkeit im Bereich des Erwerbs, Verkaufs und Haltens von Beteiligungen an Gesellschaften unterschiedlichster Art.

Vor dem Hintergrund drohender Zahlungsunfähigkeit hat das Gericht die renommierte Düsseldorfer Rechtsanwältin Natascha Habura (Kanzleianschrift: Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Ihr obliegt nun die zentrale Aufgabe, das verbliebene Vermögen der Schuldnerin zu sichern, weitere wirtschaftliche Nachteile abzuwenden und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu schaffen.

Mit Wirkung dieses Beschlusses sind sämtliche Verfügungen der FLORIANOVUM GmbH über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtlich bindend. Zugleich wurde Drittschuldnern – also allen Personen oder Institutionen, die noch Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten haben – untersagt, diese wie bisher direkt an die GmbH zu richten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und somit an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen.

Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen untersagt, sofern es sich nicht um unbewegliche Vermögensgegenstände handelt. Bereits begonnene Maßnahmen dieser Art wurden einstweilen eingestellt.

Die getroffenen Maßnahmen sind ein deutliches Signal dafür, dass sich die FLORIANOVUM GmbH in einer akuten finanziellen Notlage befindet. Sie sollen dazu beitragen, noch vorhandene Vermögenswerte zu schützen und gegebenenfalls Raum für Restrukturierungen zu schaffen. Ob und in welcher Form eine Zukunft für das Unternehmen möglich ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen – nicht zuletzt abhängig vom Ergebnis der Prüfung durch die Insolvenzverwalterin und dem weiteren Verhalten der Gläubiger.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 500 IN 47/25 geführt und bleibt damit Teil eines rechtlich geregelten Weges, der im besten Fall in eine Sanierung münden könnte. Für Krefeld und das betroffene Branchenumfeld bedeutet der Fall zugleich eine Mahnung, wie schnell wirtschaftliche Stabilität ins Wanken geraten kann.

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