Adidas darf nicht länger mit dem Slogan „Bis 2050 werden wir klimaneutral sein“ werben – das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Der Grund: Die Aussage sei irreführend, da der Sportartikelhersteller nicht konkret darlegt, wie genau dieses Ziel erreicht werden soll.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die dem Unternehmen vorwarf, vor allem auf Kompensationsmaßnahmen wie den Kauf von CO₂-Zertifikaten zu setzen – ohne dabei echte Emissionsreduktionen in der Produktion nachzuweisen. Die Richter folgten dieser Argumentation und werteten die Werbung als unzulässig und intransparent.
Die Umwelthilfe sprach in diesem Zusammenhang von „modernem Ablasshandel“ – und forderte klarere Regeln für Klimawerbung. Adidas hat die beanstandete Aussage inzwischen abgeändert, das Urteil könnte jedoch Signalwirkung für weitere Klimaversprechen großer Konzerne haben.