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Gängelung des Bürgers: EU plant neue Regelung: Führerschein futsch – und zwar europaweit

wynpnt (CC0), Pixabay

Wer künftig mit Vollgas durch eine Tempo-30-Zone in Spanien rauscht oder sich in Prag nach fünf Bieren ans Steuer setzt, sollte besser nicht davon ausgehen, dass der Ärger mit dem Verlassen des Landes endet. Denn: In der gesamten EU könnten bald einheitliche Fahrverbote für schwere Verkehrsverstöße gelten.

Eine vorläufige Einigung zwischen Vertretern des EU-Parlaments und den Mitgliedstaaten macht den Weg frei für eine Gesetzesreform, die es in sich hat – und insbesondere notorische Verkehrssünder ins Schwitzen bringen dürfte. Ziel ist es, dass schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in einem EU-Land künftig überall in Europa Konsequenzen haben – ganz gleich, wo der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde.

Trunkenheit, Raserei und tödliche Unfälle: EU zieht die Notbremse

Die geplante Neuregelung betrifft nur besonders gravierende Delikte – also nicht das zu schnelle Fahren auf dem Weg zum Bäcker, sondern vielmehr die großen Kaliber der Verkehrsverstöße:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss,

  • erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen,

  • Unfälle mit Todesfolge,

  • sowie andere „extrem gefährdende“ Vergehen.

Solche Delikte sollen nicht länger ein nationales Problem bleiben, sondern automatisch zu einem EU-weiten Fahrverbot führen – was bedeutet: Wer in Frankreich betrunken einen Unfall verursacht, kann nicht einfach in Österreich weitermachen, als wäre nichts gewesen.

Ende des „Führerschein-Hoppings“

Bislang war es oft möglich, dass Fahrverbote nur im Land des Vergehens galten. So konnte es vorkommen, dass ein in den Niederlanden gesperrter Autofahrer in Deutschland oder Italien munter weiterfahren durfte. Mit der neuen Regelung soll diese Lücke nun geschlossen werden. Die zuständigen Behörden sollen Fahrverbote künftig untereinander anerkennen und durchsetzen.

Ein EU-Diplomat kommentierte die Einigung mit den Worten:

„Wer sich grob danebenbenimmt, soll auch nicht einfach ins Nachbarland fahren können und dort fröhlich weiter rasen. Verantwortung kennt keine Grenzen.“

Besserer Informationsaustausch – härtere Strafen

Im Zentrum der Reform steht ein verbesserter grenzüberschreitender Informationsaustausch. Bisher kamen viele Bußgelder und Sanktionen nie beim Verkehrssünder an – oder wurden schlicht ignoriert. Künftig sollen nationale Behörden Zugriff auf relevante Daten bekommen, um Fahrverbote nicht nur aussprechen, sondern auch durchsetzen zu können.

Was bedeutet das konkret für Autofahrer?

Wer brav fährt, hat nichts zu befürchten. Die Neuregelung richtet sich ausdrücklich gegen die ganz dicken Fische im Verkehrsverstoß-Teich – also Menschen, die durch gefährliches Verhalten nicht nur sich, sondern auch andere ernsthaft gefährden.
Für diese Gruppe könnte der Führerschein künftig in allen 27 Mitgliedsstaaten auf Eis liegen – mit nur einem einzigen schweren Verstoß.

Wann tritt die Regelung in Kraft?

Noch handelt es sich um eine vorläufige Einigung, der sowohl das EU-Parlament als auch die Mitgliedstaaten formell zustimmen müssen. Die endgültige Verabschiedung könnte im Laufe des Jahres erfolgen. In Kraft treten würde die Regelung dann voraussichtlich 2026 – genug Zeit also, um den Bleifuß zu zügeln.

Fazit: Europa will nicht länger wegsehen, wenn es um lebensgefährliches Verhalten im Straßenverkehr geht. Wer künftig die Regeln grob missachtet, muss sich warm anziehen – nicht nur im Heimatland, sondern überall, wo EU draufsteht.

Sicher ist: Der europäische Führerschein ist kein Freifahrtschein mehr.

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