Aktenzeichen: 910 IN 186/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dipl.-Ing. G. Turnier Hausverwaltung GmbH, mit Sitz in der Kurt-Schumacher-Straße 38/40, 30159 Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 55741, hat das Amtsgericht Hannover – Insolvenzgericht am 25. März 2025 um 10:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Die Gesellschaft wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Maximilian Sebastian Glatz, wohnhaft in Hirschberg an der Bergstraße, vertreten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, bestellt.
Im Rahmen der gerichtlichen Anordnung wurde bestimmt, dass Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Zudem werden die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen, also ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens vor unkontrolliertem Zugriff zu schützen.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Ebenso ist eine sofortige Beschwerde durch Gläubiger möglich, sofern die internationale Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestritten wird.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. Sie ist beim
Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung –
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
Postfach 2 27, 30002 Hannover
oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach unter
govello-1166698277712-000010167 einzureichen.
Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder – sofern keine Zustellung erfolgt – mit der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang anzugeben. Die Beschwerde soll begründet werden.
Datenschutzhinweis
Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie Informationen zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover unter:
www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung
Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch postalisch zur Verfügung gestellt.
Hannover, 25. März 2025
Amtsgericht Hannover – Insolvenzgericht