Aktenzeichen: 1542 IN 11161/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Die Männer Werkstatt GmbH & Co. KG, Wilhelmstraße 32, 80801 München, hat das Amtsgericht München am 25. März 2025 um 10:00 Uhr Maßnahmen zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens getroffen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 115693 eingetragen und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Die Männer Werkstatt Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Florian Bresler, vertreten.
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Vermögensbestand wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder, Elsenheimerstraße 55, 80687 München, bestellt. Sie ist telefonisch unter +49 (89) 33 00 809-0 und per Fax unter +49 (89) 33 00 809-99 erreichbar.
Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Dies betrifft ausdrücklich auch das Einziehen von Außenständen, wodurch sichergestellt werden soll, dass vorhandene Forderungen nur noch im Interesse der Insolvenzmasse geltend gemacht und vereinnahmt werden.
Darüber hinaus wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, das der Vollstreckung unterliegende Vermögen in Besitz zu nehmen. Sie darf insbesondere Forderungen der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto einziehen, das sie zu diesem Zweck einrichtet. Drittschuldner sind nur noch zur Zahlung an die vorläufige Insolvenzverwalterin berechtigt, sofern sie der Zahlung an die Schuldnerin nicht ausdrücklich zustimmt. Ebenso ist sie befugt, Kassen- und Bankguthaben auf das Treuhandkonto zu überführen.
Mit diesen Maßnahmen wurde der Grundstein für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin gelegt. Ziel ist die Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München einzureichen.
Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste dieser Ereignisse. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung verstrichen sind.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben. Auch eine elektronische Einreichung ist zulässig, sofern sie den rechtlichen Anforderungen entspricht. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Elektronisch eingereichte Rechtsbehelfe müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de.
München, 25. März 2025
Amtsgericht München – Insolvenzgericht –