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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zu aktuellen BaFin-Meldungen

popmelon (CC0), Pixabay

Redaktion (R): Frau Bontschev, die BaFin hat am 24. März 2025 zwei Warnmeldungen veröffentlicht – einmal gegen die Smarter Habitat GmbH & Co. KG und einmal gegen die Plattform globalinvestfx.de. Wie ordnen Sie diese Vorgänge rechtlich ein?

RAin Kerstin Bontschev (KB): Beide Fälle zeigen typische Problembereiche im Bereich des grauen Kapitalmarkts. In beiden Meldungen sieht die BaFin klare Anhaltspunkte für Verstöße gegen geltendes Finanzmarktrecht. Anlegerinnen und Anleger sollten hier äußerst wachsam sein – sowohl was die Seriosität der Anbieter betrifft als auch in Bezug auf ihre rechtliche Zulässigkeit.

R: Schauen wir zuerst auf die Smarter Habitat GmbH & Co. KG. Die BaFin sieht Anzeichen dafür, dass hier Kommanditbeteiligungen ohne genehmigten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten wurden. Was bedeutet das aus rechtlicher Sicht?

KB: Nach dem Vermögensanlagengesetz (§ 6 VermAnlG) ist bei einem öffentlichen Angebot von Vermögensanlagen, wie Kommanditbeteiligungen, zwingend ein genehmigter Verkaufsprospekt erforderlich. Dieser Prospekt informiert über das Unternehmen, das Anlageprodukt, die wirtschaftlichen Risiken und die Struktur des Angebots. Wird dieser nicht vorgelegt, liegt ein klarer Verstoß gegen gesetzliche Transparenzpflichten vor – mit erheblichen Konsequenzen.

R: Welche Konsequenzen können das konkret sein?

KB: Die BaFin kann solche Angebote sofort untersagen und Zwangsmaßnahmen wie Bußgelder oder Zwangsgelder verhängen. Auch die zivilrechtliche Seite ist relevant: Anleger könnten wegen fehlender Information Rückabwicklung oder Schadensersatz geltend machen. Und in besonders schwerwiegenden Fällen drohen strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen.

R: Kommen wir zum zweiten Fall: Die Plattform globalinvestfx.de wird verdächtigt, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Was ist hier rechtlich problematisch?

KB: Die BaFin weist darauf hin, dass die Betreiber der Seite offenbar ohne Erlaubnis tätig sind – das ist in Deutschland nicht zulässig. Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Aufsicht erbracht werden. Wenn eine solche Lizenz fehlt, handelt es sich um ein unerlaubtes Geschäft. Für Anleger besteht in solchen Fällen ein besonders hohes Risiko – nicht nur finanziell, sondern auch hinsichtlich des rechtlichen Schutzes.

R: Viele Menschen erkennen unseriöse Anbieter nicht sofort. Woran kann man sie denn erkennen?

KB: Es gibt einige Warnsignale: fehlende Impressumsangaben, ungewöhnlich hohe Renditeversprechen, aggressives Werbeverhalten, unklare Vertragsunterlagen oder der Verweis auf ausländische Gesellschaften mit Sitz in Offshore-Staaten. Wichtig ist, keine Investition zu tätigen, bevor man nicht selbst recherchiert oder sich beraten lässt. Die BaFin stellt Online-Datenbanken zur Verfügung, in denen man Anbieter auf ihre Zulassung hin überprüfen kann.

R: Was sollten Betroffene tun, die bereits investiert haben?

KB: Wer bereits investiert hat, sollte schnell handeln: Alle Unterlagen sichern, Zahlungen dokumentieren und juristische Beratung in Anspruch nehmen. Es kann in manchen Fällen möglich sein, gegen die Anbieter vorzugehen – zumindest zivilrechtlich. Leider ist die Rückholung des investierten Kapitals nicht immer möglich, gerade wenn die Anbieter im Ausland sitzen oder anonym agieren.

R: Ihr abschließender Rat an Anlegerinnen und Anleger?

KB: Vertrauen Sie nicht auf glänzende Versprechen, sondern auf solide Informationen. Prüfen Sie die Anbieter, lassen Sie sich beraten – und im Zweifel lieber einmal zu viel nachfragen. Wer vorsichtig investiert, schützt sich selbst vor hohen Verlusten.

R: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einschätzungen und Ihren Rat.

KB: Ich danke Ihnen. Wachsamkeit ist der beste Anlegerschutz.

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