Aktenzeichen: 63 IN 68/25
Am 24. März 2025 um 09:35 Uhr hat das Amtsgericht Cottbus im Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AHG Autohaus Gallinchen GmbH eine vorläufige Maßnahme zum Schutz der Insolvenzmasse erlassen. Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter der Nummer HRB 12109, hat ihren Sitz in der Gallinchener Hauptstraße 59 A, 03051 Cottbus und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Herrn Marcus Jeschke vertreten.
Im Rahmen dieser Entscheidung wurde Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Straße 08 in 14467 Potsdam, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gleichzeitig hat das Gericht einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Dies bedeutet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, § 22 InsO).
Die gerichtliche Maßnahme dient dem Ziel, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern, eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat hierbei die Aufgabe, die finanzielle Situation des Unternehmens zu bewerten und zu überwachen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gemäß § 4 InsO i.V.m. § 569 ZPO zulässig. Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Sollte eine frühere Zustellung des Beschlusses erfolgt sein, ist dieser Zeitpunkt für den Fristbeginn maßgeblich.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. In Fällen, die vor dem 1. März 2012 beantragt wurden, kann sie auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Einlegung kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich unter: www.erv.brandenburg.de.
Cottbus, 24. März 2025
Amtsgericht Cottbus – Insolvenzgericht