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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur Insolvenz der Ziegert Group Holding GmbH
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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur Insolvenz der Ziegert Group Holding GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Redaktion: Herr Blazek, das Amtsgericht Charlottenburg hat am 21. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegert Group Holding GmbH eingeleitet. Was bedeutet das für betroffene Kunden und Anleger?

Daniel Blazek: Zunächst einmal bedeutet das nicht automatisch, dass Kunden oder Anleger ihr gesamtes Geld verloren haben. Aktuell handelt es sich um ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Das bedeutet, dass der vorläufige Insolvenzverwalter Friedemann Ulrich Schade zunächst prüft, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken und ob eine Sanierung oder Abwicklung infrage kommt. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung sollten sich betroffene Gläubiger vorbereiten und ihre Rechte aktiv wahrnehmen.


Was betroffene Kunden und Anleger jetzt tun sollten

Redaktion: Welche konkreten Schritte sollten betroffene Anleger und Kunden jetzt unternehmen?

Daniel Blazek:

1. Forderungen vorbereiten und Unterlagen sichern:
📌 Anleger und Kunden sollten alle relevanten Unterlagen (Verträge, Kontoauszüge, E-Mails, Zahlungsnachweise) sichern, um später ihre Forderungen gegenüber der Ziegert Group Holding GmbH nachweisen zu können.

2. Insolvenzverfahren aufmerksam verfolgen:
📌 Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 3611 IN 1926/25 beim Amtsgericht Charlottenburg. Betroffene sollten die offiziellen Veröffentlichungen auf www.insolvenzbekanntmachungen.de regelmäßig prüfen.

3. Gläubigerrechte anmelden:
📌 Nach der offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Dazu wird der Insolvenzverwalter eine Frist setzen, die unbedingt beachtet werden muss.

4. Schadensersatzansprüche prüfen:
📌 Falls Anleger durch fehlerhafte Beratung oder irreführende Informationen getäuscht wurden, könnten Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oder Berater bestehen. Hier lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.

5. Teilnahme an Anlegergemeinschaften erwägen:
📌 Oft gibt es in solchen Fällen Interessengemeinschaften oder Sammelklagen. Eine geschlossene Gläubigergruppe kann im Insolvenzverfahren stärkeren Druck ausüben.

Rückforderungen: Müssen Anleger bereits ausgezahlte Gelder zurückgeben?

Redaktion: Könnten bereits erhaltene Ausschüttungen oder Rückzahlungen zurückgefordert werden?

Daniel Blazek: Ja, das ist durchaus möglich. Falls die Ziegert Group Holding GmbH bereits zum Zeitpunkt der Zahlungen überschuldet oder zahlungsunfähig war, könnte der Insolvenzverwalter Zahlungen an Anleger anfechten. Das ist vor allem dann relevant, wenn in den letzten Monaten größere Summen an Anleger ausgezahlt wurden.

Um sich darauf vorzubereiten, sollten Anleger sich anwaltlich beraten lassen und mögliche Gegenstrategien prüfen.

Betrifft die Insolvenz auch Immobilienkäufer?

Redaktion: Die Ziegert Group ist vor allem als Immobilienvermittler bekannt. Was bedeutet die Insolvenz für Käufer, die über das Unternehmen eine Immobilie erworben haben?

Daniel Blazek: Das hängt stark vom Einzelfall ab. Käufer sollten insbesondere auf folgende Punkte achten:

🔹 Wurde die Immobilie bereits vollständig bezahlt und übertragen? – Falls ja, besteht in der Regel kein Risiko.
🔹 Wurden Anzahlungen geleistet, aber der Kauf noch nicht abgewickelt? – Hier könnte es kritisch werden.
🔹 Hat die Ziegert Group als Bauträger oder Projektentwickler agiert? – In solchen Fällen drohen Bauverzögerungen oder sogar der vollständige Baustopp.

In jedem Fall sollten Immobilienkäufer ihre Vertragslage genau prüfen lassen, um herauszufinden, ob sie von der Insolvenz betroffen sind.

Wie hoch sind die Chancen, Geld zurückzubekommen?

Redaktion: Gibt es eine realistische Chance, dass Anleger einen Teil ihres Geldes zurückerhalten?

Daniel Blazek: Das hängt davon ab, wie viel verwertbares Vermögen die Ziegert Group Holding GmbH noch hat. Falls Immobilienwerte oder liquide Mittel vorhanden sind, könnten Gläubiger zumindest eine Teilrückzahlung erhalten.

Sollte die Gesellschaft allerdings kaum verwertbare Vermögenswerte haben, könnte die Insolvenzquote sehr niedrig oder sogar null sein. In diesem Fall bleiben nur mögliche Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche oder Berater.

Letzte Empfehlung für betroffene Anleger

Redaktion: Was ist Ihr abschließender Rat für betroffene Kunden und Anleger?

Daniel Blazek:

Ruhe bewahren und informiert bleiben: Das Insolvenzverfahren entwickelt sich schrittweise – überstürzte Entscheidungen bringen nichts.
Beweismaterial sichern: Verträge, Zahlungsbelege und Kommunikation mit der Ziegert Group sollten dokumentiert und gesichert werden.
Gläubigerrechte aktiv wahrnehmen: Sobald das Verfahren eröffnet ist, müssen Forderungen angemeldet werden.
Rechtlichen Rat einholen: Insolvenzverfahren sind kompliziert – ein erfahrener Anwalt für Kapitalanlagerecht kann die besten Optionen prüfen.

Wer jetzt schnell und überlegt handelt, kann zumindest versuchen, einen Teil seines Geldes zu retten.

Redaktion: Herr Blazek, vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Daniel Blazek: Gern geschehen – ich stehe betroffenen Anlegern gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

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