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Zusätzliche Sicherungsmaßnahme im Insolvenzverfahren der Getriebe- und Antriebstechnik Wernigerode GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 50 IN 12/25
Amtsgericht Hildesheim – Insolvenzgericht, 21. März 2025

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Getriebe- und Antriebstechnik Wernigerode GmbH, mit Sitz in der Schlachthofstraße 1, 38855 Wernigerode, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 109348, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Schlote und Carsten Schulz, wurde eine weitere Sicherungsmaßnahme getroffen.

Ergänzend zur bereits am 19. März 2025 um 11:31 Uhr angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Hildesheim entschieden:

Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ihren Kunden mit den Anfangsbuchstaben A–Z dürfen von aus- oder absonderungsberechtigten Gläubigern weder verwertet noch eingezogen werden.

Zugleich wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, diese Forderungen auf ein Treuhandkonto einzuziehen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der geordneten Sicherung von Forderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim zur Einsichtnahme bereit.

Amtsgericht Hildesheim, 21. März 2025

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