Aktenzeichen: 73 IN 14/25
Amtsgericht Stade – Insolvenzgericht, 19. März 2025
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jack’s FB 14 UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Hauptstraße 14, 21717 Fredenbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 207564, vertreten durch den Geschäftsführer Nikolai Laukart, Brombeer Kamp 3, 22885 Barsbüttel, hat das Insolvenzgericht am 19. März 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann,
Pachmann Schuback Khan Rechtsanwälte PartmbB,
Büschstraße 12, 20354 Hamburg,
Telefon: 040 – 284178888,
Telefax: 040 – 284178877,
E-Mail: insolvenzverfahren@psk-legal.de
Internet: www.psk-legal.de
bestellt.
Hinweis an Drittschuldner:
Alle Schuldner der Jack’s FB 14 UG werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO aufgefordert, nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters sind nicht wirksam und können zurückgefordert werden.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Stade einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann durch die Antragstellerin sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Auch jeder Gläubiger ist beschwerdeberechtigt, wenn er geltend macht, dass keine internationale Zuständigkeit zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 besteht.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Stade
Wilhadikirchhof 1
21682 Stade
einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts erklärt werden. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Stade entscheidend.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird, enthalten. Sie ist von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei teilweiser Anfechtung ist der genaue Umfang zu bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde ist empfehlenswert.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen zu Ihren Rechten nach Art. 13 und 14 DSGVO sowie zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Gericht finden Sie in der Datenschutzerklärung unter:
https://amtsgericht-stade.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutz/datenschutzerklaerung-172273.html
Auf Wunsch stellt das Gericht Ihnen diese auch in Papierform zur Verfügung.
Amtsgericht Stade, 19. März 2025