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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Bildungszentrum Velbert gGmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 503 IN 56/25
Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht, 21. März 2025

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bildungszentrum Velbert gGmbH, mit Sitz in der Südstraße 38, 42551 Velbert, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 33129 und vertreten durch den Geschäftsführer Arnd Paykowski, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 21. März 2025 um 11:27 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Als verfahrensbevollmächtigte Kanzlei tritt die ResNova Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Dr. Merkel, Klein mit Sitz in der Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop auf.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf, bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO).

Den Drittschuldnern – also den Schuldnern der Bildungszentrum Velbert gGmbH – wird verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zugleich ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner sind ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zudem werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf eingesehen werden.

Amtsgericht Düsseldorf, 21. März 2025

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