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thallos Wohnbau GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 95/25

Die thallos Wohnbau GmbH, mit Sitz in der Doblerstraße 1, 72074 Tübingen, befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Am 21. März 2025 um 10:49 Uhr hat das Amtsgericht Tübingen weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens des Unternehmens angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 780495, wird durch ihren Geschäftsführer Thomas Jürgen Schmitt vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Sedlitz aus Stuttgart bestellt. Er übernimmt die Überwachung und vorläufige Kontrolle über die wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin. Seine Kanzlei ist erreichbar unter:

  • Adresse: Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

  • Telefon: 0711 96689481

  • Fax: 0711 9668999

Anordnungen des Gerichts im Überblick

  1. Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin – ausgenommen Maßnahmen in Bezug auf unbewegliche Gegenstände – werden untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

  2. Verfügungen über Vermögenswerte – darunter insbesondere Bankguthaben und Außenstände – dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

  3. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Forderungen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  4. Der Insolvenzverwalter kann auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen eigenen Namen Sonderkonten eröffnen und hierüber verfügen. Er ist befugt, in diesem Rahmen Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

  5. Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Verwalter Auskunft über die Konten der Schuldnerin zu erteilen.

  6. Drittschuldnern ist es verboten, Zahlungen an die thallos Wohnbau GmbH zu leisten. Zahlungen sind nur noch an den Insolvenzverwalter zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  7. Der Verwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen und diese bei Bedarf zur Prüfung zu übernehmen.

  8. Darüber hinaus wurde er beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten auf Fortführung des Unternehmens bestehen.

Ziel der Maßnahme

Diese vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Zweck, eine ungeordnete Vermögensverschiebung zu verhindern und gleichzeitig eine sorgfältige Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Prüfung durch den Verwalter werden über die Fortsetzung oder Beendigung des Verfahrens entscheiden.

Einsicht und Rechtsbehelf

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Tübingen einsehbar.

Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim

Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht
Doblerstraße 14
72074 Tübingen

schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Auch eine elektronische Einreichung ist unter bestimmten Bedingungen möglich, jedoch nicht per einfacher E-Mail.

Ausblick

Die kommenden Wochen sind entscheidend: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der thallos Wohnbau GmbH umfassend prüfen. Ob es zu einer Fortführung kommt oder ein geordneter Rückzug aus dem Markt erfolgt, hängt maßgeblich von der Bewertung der Vermögens- und Ertragslage ab.

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