Aktenzeichen: 14 IN 48/25
Das Amtsgericht Montabaur hat am 21. März 2025 um 11:00 Uhr einen weiteren Schritt im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens gegen die Objektgesellschaft Clemensplatz 1–5 mbH & Co. KG vollzogen. Mit Sitz in der Aubachstraße 3–5, 56410 Montabaur, gehört die Gesellschaft zu den bekannten Akteuren im Bereich der Projektentwicklung. Die persönliche Haftung wird durch die MGMT Immobilien Objekt GmbH getragen, vertreten durch deren Geschäftsführer Dr. Michael Gilles.
In Anbetracht der angespannten finanziellen Lage der Antragsgegnerin wurde durch das Gericht die vorläufige Verwaltung des schuldnerischen Vermögens angeordnet. Damit dürfen Verfügungen über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Ziel ist es, Vermögensverschiebungen zu verhindern und den Bestand der Insolvenzmasse zu sichern, bis über die eigentliche Eröffnung des Verfahrens entschieden ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser aus Koblenz bestellt. Als Partner der Kanzlei Lieser Rechtsanwälte, die über langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung verfügt, ist er mit der Überwachung und Sicherung der Unternehmenswerte beauftragt. Seine Kanzlei ist unter anderem über folgende Kontaktdaten erreichbar:
-
Adresse: Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
-
Telefon: 0261 30479-0
-
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de
-
Web: www.lieser-rechtsanwaelte.de
Zusätzlich zur Überwachungsfunktion obliegt es dem vorläufigen Insolvenzverwalter, die Kommunikation mit Gläubigern und Schuldnern der Gesellschaft sicherzustellen. Alle Drittschuldner wurden dazu verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu leisten – jegliche Leistung an die Gesellschaft selbst wäre rechtswidrig und unwirksam (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss ist zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Montabaur hinterlegt. Es handelt sich um eine vorläufige Maßnahme, die dem Schutz der Gläubigerinteressen dient und eine transparente Klärung der Vermögensverhältnisse ermöglichen soll.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen diese Entscheidung kann durch die betroffene Gesellschaft sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese Möglichkeit steht auch den Gläubigern offen, sofern sie geltend machen wollen, dass das Insolvenzgericht nicht international zuständig ist (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung. Erfolgt die Bekanntgabe durch öffentliche Veröffentlichung, beginnt die Frist nach Ablauf von zwei weiteren Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung zu laufen.
Die Beschwerde ist einzureichen beim:
Amtsgericht Montabaur – Insolvenzgericht, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur
(auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, SAFE-ID: safe-sp1-1442409949278-015914714)
Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden und ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Ausblick
Mit der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist ein bedeutender Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der Objektgesellschaft Clemensplatz 1–5 mbH & Co. KG getan. Ob das Unternehmen saniert werden kann oder eine Abwicklung bevorsteht, wird in den kommenden Wochen durch die detaillierte Prüfung der Vermögensverhältnisse durch Dr. Jüchser zu klären sein.
Für Investoren, Partner und Gläubiger beginnt nun eine Phase der Unsicherheit – jedoch auch der Hoffnung, dass durch eine strukturierte Insolvenzverwaltung eine tragfähige Lösung gefunden werden kann.