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Etna Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 905 IN 295/24 – 8 –
Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 19.03.2025

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Etna Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), ansässig Am Ginsterbusch 29 D, 30459 Hannover, ist durch das Amtsgericht Hannover am 19. März 2025 der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen worden.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 217184, wurde durch ihre Geschäftsführerin Frau Santa Simonetta Di Carlos-Gros vertreten.

Hintergrund der Entscheidung

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass die Etna Verwaltungs UG nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens (insbesondere Gerichtskosten und Vergütung des Verwalters) zu decken. In solchen Fällen sieht das Gesetz keine Eröffnung des Verfahrens vor – der Schutzmechanismus des Insolvenzrechts greift also nicht.

Damit ist klar: Die Gesellschaft ist nicht nur insolvent, sondern auch völlig vermögenslos.

Konsequenzen

Die Abweisung eines Insolvenzantrags wegen fehlender Masse führt in der Regel zur Auflösung der Gesellschaft (§ 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG i.V.m. § 394 InsO). Das Registergericht wird die Auflösung eintragen und die Gesellschaft voraussichtlich löschen, sofern keine weiteren rechtlichen Schritte erfolgen.

Für Gläubiger bedeutet dies meist einen Totalverlust – Forderungen können nicht mehr geltend gemacht oder durchgesetzt werden, da keine Insolvenzmasse vorhanden ist.

Rechtsmittelbelehrung

Sowohl die Antragstellerin als auch die Antragsgegnerin können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung – maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgendem Gericht einzulegen:

Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1166698277712-000010167

Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die eindeutige Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Die Begründung ist nicht zwingend, wird aber empfohlen.

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz und zu den Rechten der Betroffenen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Website des Amtsgerichts Hannover abrufbar unter:
Datenschutzerklärung AG Hannover


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