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Erweiterung der Sicherungsmaßnahmen im Verfahren Schlote Technology GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 55 IN 18/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Technology GmbH, mit Sitz in der Alfred-Delp-Straße 5, 31177 Harsum, hat das Amtsgericht Hildesheim am 21. März 2025 eine wichtige ergänzende Maßnahme zum Schutz der Insolvenzmasse angeordnet.

Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Schlote und Hugo Schornstein, ist beim Amtsgericht Hildesheim unter der Handelsregisternummer HRB 2294 registriert. Bereits am 19. März 2025 war eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet worden.

Mit dem neuen Beschluss gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter nun die ausdrückliche Befugnis erteilt, sämtliche Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ihren Kunden – unabhängig vom Namen und somit für das gesamte Forderungsportfolio (A–Z) – auf ein Treuhandkonto einzuziehen. Gleichzeitig wurde verfügt, dass aus- oder absonderungsberechtigte Gläubiger diese Forderungen nicht verwerten oder einziehen dürfen.

Diese Maßnahme hat vor allem ein Ziel: die zentralisierte Sicherung und Kontrolle der eingehenden Forderungen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten. Durch das Treuhandkonto wird sichergestellt, dass die Erlöse aus laufenden Geschäftsbeziehungen ausschließlich dem Verfahren und somit der Gesamtheit der Gläubiger zugutekommen.

Bedeutung für das Verfahren

Diese Erweiterung der vorläufigen Verwaltung zeigt, dass das Gericht von einer kritischen, aber strukturierten Fortführung der wirtschaftlichen Prüfung ausgeht. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird damit in eine aktive Rolle versetzt – nicht nur zur Überwachung, sondern auch zur aktiven Sicherung der Liquidität des Unternehmens.

Einsicht und weiteres Vorgehen

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim bereit. Eine Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus und wird auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen und der Prüfung durch den Insolvenzverwalter getroffen.

Ausblick

Für die Schlote Technology GmbH bedeutet diese Maßnahme eine klare Strukturierung der eingehenden Mittel und ein weiterer Schritt zur Stabilisierung des Insolvenzverfahrens. Ob daraus eine Möglichkeit zur Sanierung erwächst oder eine geordnete Abwicklung notwendig wird, bleibt Gegenstand der weiteren Prüfung.

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