Aktenzeichen: 15 IN 189/25
Ein weiterer Name reiht sich in die Liste wirtschaftlich angeschlagener Unternehmen ein: Die Magility GmbH mit Sitz in der Heinrich-Otto-Straße 71 in 73240 Wendlingen hat am 21. März 2025 beim Amtsgericht Esslingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. In einem ersten Schritt wurden nun durch das Gericht Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um drohende Verluste des schuldnerischen Vermögens abzuwenden.
Das Unternehmen, das bislang von den Geschäftsführern Dr. Michael Müller und Dr. René Schellenberger geleitet wird, steht nun unter der vorläufigen Aufsicht des Stuttgarter Rechtsanwalts Marcus Winkler, der vom Insolvenzgericht als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde. Ziel dieser Maßnahme ist es, bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung eine geordnete Verwaltung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin zu gewährleisten.
Zahlreiche rechtliche Befugnisse wurden dem vorläufigen Verwalter übertragen:
Zunächst wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen sind bis auf Weiteres eingestellt. Darüber hinaus ist es der Magility GmbH ab sofort untersagt, eigenständig über ihre Vermögenswerte – insbesondere Bankkonten und offene Forderungen – zu verfügen. Diese Rechte sind vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Rechtsanwalt Winkler ist nun befugt, Gelder des Unternehmens entgegenzunehmen, Forderungen einzuziehen und bei Bedarf Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen – sowohl im Namen der Schuldnerin als auch in seinem eigenen Namen als Verwalter. Ebenso ist er berechtigt, Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen, was ihm Spielraum für notwendige Ausgaben zur Sicherung des Verfahrens verschafft.
Auch Geschäftspartner und Drittschuldner der Magility GmbH wurden durch den Beschluss in die Pflicht genommen: Sie dürfen ab sofort keine Zahlungen mehr an das Unternehmen leisten, sondern haben diese ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
Die Gerichtsanordnung erlaubt es Winkler zudem, die Betriebs- und Geschäftsräume der Magility GmbH zu betreten und dort die nötigen Nachforschungen zur Vermögenssituation anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm umfassenden Einblick in sämtliche Geschäftspapiere zu gewähren und alle relevanten Auskünfte zu erteilen.
Eine Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass der vorläufige Insolvenzverwalter nicht nur überwachende Funktionen übernimmt, sondern auch als Sachverständiger beauftragt wurde. Er soll prüfen, ob ein Eröffnungsgrund gemäß der gesetzlichen Vorschriften tatsächlich vorliegt und ob es realistische Chancen für eine Fortführung des Unternehmens gibt.
Die Veröffentlichung dieser Anordnung erfolgt – wie gesetzlich vorgeschrieben – über das zentrale elektronische Bekanntmachungssystem. Dort bleibt die Maßnahme mindestens bis zu ihrer Aufhebung oder bis zu einer Entscheidung über die Eröffnung gespeichert. Sollte es zur Verfahrensöffnung kommen, beginnt die Löschfrist spätestens sechs Monate nach Abschluss oder rechtskräftiger Einstellung des Verfahrens zu laufen.
Rechtsbehelfe gegen diesen Beschluss sind möglich: Die Magility GmbH selbst oder ihre Gläubiger können binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen einlegen. Die Frist beginnt mit dem frühesten der drei möglichen Ereignisse: Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet.
Ob für die Magility GmbH eine tragfähige Lösung gefunden werden kann oder ein geregelter Rückzug vom Markt bevorsteht, bleibt derzeit offen. Der vom Gericht eingeleitete Prozess zur Absicherung und Prüfung der Unternehmenslage wird in den kommenden Wochen entscheidend sein – für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Gläubiger gleichermaßen.