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eBike Company GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67b IN 75/25
Amtsgericht Hamburg, 21. März 2025

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der eBike Company GmbH, mit Sitz in der Blankeneser Hauptstraße 159, 22587 Hamburg, wurde am 21. März 2025 um 11:53 Uhr durch das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die eBike Company GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 101999 eingetragen. Sie wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sven Krüger. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen und Zubehör, insbesondere Elektrofahrrädern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO).

Zahlungsverbote und Befugnisse des Insolvenzverwalters
Den Schuldnern der eBike Company GmbH – sogenannten Drittschuldnern – wird untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen. Gleichzeitig wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zwangsvollstreckung untersagt
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss ist bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg zur Einsicht hinterlegt.

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