Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden: Ein Vater, der im Mai 2023 seine Ehefrau tötete, darf für weitere dreieinhalb Jahre keinen Kontakt zu seinen drei Kindern haben. Der Mann hatte seine Frau nach jahrelanger häuslicher Gewalt ermordet – ausgerechnet während eines Treffens zur Übergabe eines der Kinder. Die Kinder, damals zwischen vier und acht Jahre alt, waren bei der Tat nicht anwesend und leben seither in einer Pflegefamilie.
Vater bleibt vom Umgang ausgeschlossen – zum Schutz der Kinder
Bereits im August 2024 hatte das Familiengericht Aachen dem Vater den Umgang mit seinen Kindern für ein Jahr untersagt. Nach seiner Beschwerde entschied das OLG Köln, das Verbot deutlich zu verlängern. Begründet wurde dies mit der erheblichen Gefahr für das Kindeswohl.
Das Gericht stellte klar, dass ein Kontakt – selbst in der Justizvollzugsanstalt – die Traumaverarbeitung der Kinder massiv stören und ihr Sicherheitsgefühl nachhaltig erschüttern würde. Alle drei Kinder äußerten in ihren Anhörungen stabil und intensiv den Wunsch, keinen Kontakt zum Vater zu haben.
Gericht: Vaters Verhalten zeigt keine Einsicht
Der Vater bestritt, dass seine Kinder seine häusliche Gewalt gegen die Mutter miterlebt hätten. Doch das Gericht sah dies anders: Die Berichte von Lehrern, dem Jugendamt, Mitarbeitern des Frauenhauses und der Verfahrensbeiständin zeigten ein klares Bild. Die Kinder haben die Gewalt mitbekommen – und leiden darunter.
Zwar bereut der Vater die Tötung der Mutter, doch das Gericht bemängelte, dass er die Auswirkungen seiner Taten auf die Kinder nicht anerkennt. Er streitet die häusliche Gewalt ab und zeigt kein Verständnis für die Situation der Kinder.
Istanbul-Konvention: Kinder brauchen emotionale Sicherheit
Das OLG Köln verwies ausdrücklich auf Art. 31 Abs. 1 der Istanbul-Konvention, die den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt regelt. Danach darf es keinen Umgang mit einem gewalttätigen Elternteil geben, wenn dies nicht das verlorene Sicherheitsgefühl der Kinder wiederherstellt.
Da der Vater seine Gewalt bagatellisiert, sieht das Gericht keinen Raum für ein sicheres und kindgerechtes Umgangsrecht.
Beschluss ist rechtskräftig
Der Umgangsausschluss soll den Kindern ermöglichen, das Erlebte zu verarbeiten – ohne erneute gerichtliche Befragungen oder Konfrontationen mit dem Vater.
Der Beschluss ist rechtskräftig und wird in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank NRW (www.nrwe.de) veröffentlicht.
Aktenzeichen:
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AG Aachen, Beschluss vom 22.08.2024 – 228 F 104/24
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OLG Köln, Beschluss vom 13.03.2025 – 10 UF 92/24