Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die ZBF Zentrum für Berufs- und Familienförderung gUG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ingolstadt, 21. März 2025 – Das Amtsgericht Ingolstadt hat im Verfahren IN 137/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ZBF Zentrum für Berufs- und Familienförderung gUG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die gemeinnützige Einrichtung mit Sitz in Pfaffenhofen an der Ilm, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Petra Perzl-Rottenkolber und Christine Rist, steht damit unter insolvenzrechtlicher Aufsicht.

Ziel: Schutz des Vermögens vor nachteiligen Veränderungen

Zur Sicherung der Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung hat das Gericht eine Reihe von Maßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet. Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katrin Wolfsteiner aus Regensburg bestellt. Sie hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu erhalten und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu prüfen. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter ihre Kontrollbefugnis.

Rechtliche Folgen und Hinweis für Gläubiger

  • Die Schuldnerin bleibt zunächst unter Kontrolle ihrer Geschäftsführung, darf jedoch nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirtschaftlich handeln.
  • Die Anordnung verhindert insbesondere, dass Vermögenswerte der künftigen Insolvenzmasse entzogen werden.
  • Gläubiger und Drittschuldner sollten künftige Zahlungen ausschließlich in Abstimmung mit der Insolvenzverwalterin leisten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein Sanierungsplan eingereicht oder das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Ordnungsgeld gegen IHS Nr. 2 GS GmbH wegen verspäteter Offenlegung der Finanzunterlagen

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die JUST.OUT.LOUD.GmbH angeordnet