Ingolstadt, 21. März 2025 – Das Amtsgericht Ingolstadt hat im Verfahren IN 137/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ZBF Zentrum für Berufs- und Familienförderung gUG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die gemeinnützige Einrichtung mit Sitz in Pfaffenhofen an der Ilm, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Petra Perzl-Rottenkolber und Christine Rist, steht damit unter insolvenzrechtlicher Aufsicht.
Ziel: Schutz des Vermögens vor nachteiligen Veränderungen
Zur Sicherung der Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung hat das Gericht eine Reihe von Maßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet. Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katrin Wolfsteiner aus Regensburg bestellt. Sie hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu erhalten und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu prüfen. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter ihre Kontrollbefugnis.
Rechtliche Folgen und Hinweis für Gläubiger
- Die Schuldnerin bleibt zunächst unter Kontrolle ihrer Geschäftsführung, darf jedoch nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirtschaftlich handeln.
- Die Anordnung verhindert insbesondere, dass Vermögenswerte der künftigen Insolvenzmasse entzogen werden.
- Gläubiger und Drittschuldner sollten künftige Zahlungen ausschließlich in Abstimmung mit der Insolvenzverwalterin leisten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein Sanierungsplan eingereicht oder das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird.